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Weilheim und Weimar: Auch Gericht in Bayern fällt Maskenpflicht-Beschluss

April 14
04:17 2021
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Foto: David Ebener/ DPA

Nach dem umstrittenen Urteil des Amtsgerichts Weimars, das unter anderem die Masken- und Testpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte, gibt es offenbar eine ähnliche Gerichtsentscheidung in Bayern. Das Amtsgericht im oberbayerischen Weilheim hat in einem Beschluss die Maskenpflicht an Schulen in dem Bundesland für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte dem SPIEGEL auf Anfrage, dass eine solche Entscheidung am heutigen Dienstag ergangen sei – der Beschluss gelte jedoch nur für die konkreten Beteiligten. Ein im Netz kursierendes Papier, das wie eine anonymisierte Version der Gerichtsentscheidung aussieht und unter anderem vom rechtslastigen Blog »Tichys Einblick« verbreitet wird, sei hingegen nicht authentisch: Dabei, so formuliert es die Gerichtssprecherin, »handelt es sich nicht um den Originalbeschluss«.

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Auch einen Ausschluss vom Unterricht untersagt das Gericht

Die Begründung ist der Gerichtssprecherin zufolge äußerst umfangreich. Sie könne daher mit Blick auf die online kursierende Version nicht sagen, »ob in der Begründung tatsächlich jedes Wort gleichlautend mit dem Originalbeschluss ist«. Der erste Anschein spreche indes dafür: »Der Tenor entspricht – wenn auch anonymisiert – der Originalfassung des Beschlusses.«

Demzufolge hat das Amtsgericht Weilheim der Schulleitung in diesem Fall untersagt, die betroffene Schülerin zum Tragen einer Schutzmaske auf dem Schulgelände zu zwingen. Zudem dürfe das Kind weder vom Klassenverband isoliert noch vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Im thüringischen Weimar erregte zuletzt ein augenscheinlich ähnlicher Beschluss Aufsehen: Ein Einzelrichter am Amtsgericht hatte unter Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung in einem Verfahren um zwei Jungen die Masken- und Testpflicht sowie das Abstandsgebot an zwei Schulen untersagt und Präsenzunterricht angeordnet. Verwaltungsrechtler bezweifeln, dass der Beschluss in dieser Form haltbar ist. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen den zuständigen Richter, ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen.

Aufschlussreich dürfte sein, welche Sachverständigen das Amtsgericht Weilheim zurate gezogen hat. Der online kursierenden Beschlussfassung zufolge handelt es sich um den Psychologen Christof Kuhbandner und die Krankenhaushygienikerin Ines Kappstein – beide sind in Fachkreisen äußerst umstritten, beide fertigten auch für den Weimarer Amtsrichter Gutachten an.

Die beiden Fälle ähneln sich auch formal: So handelt es sich jeweils um einstweilige Anordnungen, die ohne mündliche Verhandlungen erfolgten, aber erstaunlich ausführlich begründet sind. In Thüringen hat das Bildungsministerium bereits angekündigt, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen, aus Bayern ist bislang keine Reaktion seitens der Landesregierung bekannt.

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