Wärmepumpen und Nachtspeicher: Kabinett beschließt Heizstrom-Preisbremse von 28 Cent
Mit der Grenze von 40 Cent pro Kilowattstunde wurden Haushalte mit Heizstrom bislang kaum durch die Preisbremse entlastet. Nun hat die Bundesregierung eine Absenkung auf 28 Cent gebilligt. Daran gibt es aber auch Kritik.
Bei den Preisbremsen für Energie ist eine Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang de facto so gut wie ausgeschlossen gewesen: Diejenigen, die mit elektrischer Energie heizen – also etwa mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung – und dafür eigens Heizstromtarife nutzen. Denn diese Tarife werden von den Versorgern normalerweise deutlich günstiger angeboten als der allgemeine Haushaltsstrom. Meist liegen sie erheblich unter der Begrenzung auf 40 Cent pro Kilowattstunde für ein Kontingent von 80 Prozent des Vorjahrsverbrauchs, das für die Strompreisbremse gilt.
Nun hat die Bundesregierung die Preisbremse in diesem Punkt nachgeschärft. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch eine Änderung, wonach der Referenzpreis »für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachstromtarife) von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden« soll. Voraussetzung dafür ist, dass es dafür einen eigenen Zähler gibt und dass der Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden liegt, wie aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht.
Damit die um 30 Prozent niedrigere Grenze für Heizstrom bei der Preisbremse in Kraft treten kann, muss noch der Bundestag zustimmen. Das Wirtschaftsministerium schätzt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch insgesamt um rund 200 Millionen Euro im Jahr entlastet werden.