Urteil gegen “Harry-Potter”-Star: Rupert Grint muss zwei Millionen Euro Steuern nachzahlen
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Der aus den "Harry Potter"-Filmen bekannte britische Schauspieler Rupert Grint erleidet eine Niederlage vor Gericht. Nun muss der 36-Jährige über zwei Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Offenbar wollte er ein Schlupfloch nutzen, das einst die Beatles erfunden haben.
"Harry Potter"-Star Rupert Grint hat vor Gericht eine herbe Schlappe einstecken müssen. Wie unter anderem der britische "The Mirror" meldet, muss Grint über 1,8 Millionen Pfund (umgerechnet über 2,16 Millionen Euro) an Steuern nachzahlen, nachdem er einen Rechtsstreit mit der britischen Steuerbehörde verloren hat.
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Schon im Jahr 2019 war der 36-Jährige, der in den "Harry Potter"-Filmen Harrys besten Freund Ron Weasley spielte, zur Zahlung der Summe aufgefordert worden. Dazu kam es, nachdem die britische Steuerbehörde HMRC seine Steuererklärung für das Steuerjahr 2011/12 geprüft hatte. Grob in diesem Zeitraum erschienen die beiden finalen "Harry Potter"-Filme "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes – Teil 1 und 2".
In seiner damaligen Steuererklärung hatte Grint 4,5 Millionen Pfund (rund 5,4 Millionen Euro) von einem Unternehmen, das seine Geschäftsangelegenheiten verwaltete, als "Gegenleistung für Rechte, Aufzeichnungen und Geschäftswerte" erhalten. Diese Einkünfte unterlagen nach Meinung des Stars und seiner Anwälte der Kapitalertragsteuer. Doch das britische Finanzamt argumentierte, dass die Summe als Einkommen zu versteuern sei. Richterin Harriet Morgan stimmte dieser Auffassung nun zu.
Trick der Beatles
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Grint hat laut Experten wohl den gleichen Trick angewandt, den auch die Beatles nutzten. Das erläuterte der britische Steuerrechtsanwalt Dan Neidle auf der Plattform Threads: Die britische Pop-Gruppe hatte damals ein Unternehmen gegründet, an das sie ihre Musikrechte verkaufte. So profitierte erst einmal das Unternehmen von den Einnahmen ihrer Musikrechte. Sie selbst konnten das Kapital dem Unternehmen entnehmen – und zahlten nur Kapitalertragssteuer statt Einkommenssteuer. Der damals für die Beatles relevante Spitzen-Einkommenssteuersatz in Großbritannien lag nämlich bei 95 Prozent. Heute liegt der britische Spitzensteuersatz auf Kapital bei knapp 45 Prozent. Der Spitzensatz der Kapitalsteuer liegt bei 24 Prozent.
Rupert Grint war seit dem ersten "Harry Potter"-Film "Harry Potter und der Stein der Weisen" aus dem Jahr 2001 Teil des Schauspiel-Ensembles rund um Daniel Radcliffe und Emma Watson. "The Mirror" schätzte sein Vermögen im vergangenen Jahr auf 50 Millionen Pfund, umgerechnet über 60 Millionen Euro.
Quelle: ntv.de, mau/spot