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Ursula Haverbeck: So begründet der Richter das Urteil gegen die Holocaustleugnerin

December 05
09:26 2020
Ursula Haverbeck (Mitte November): Mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Icon: vergrößern

Ursula Haverbeck (Mitte November): Mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin

Foto: Paul Zinken / dpa

Ganz am Ende des Prozesses gegen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zitiert der Richter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten Oskar Gröning – jenen früheren SS-Mann, der 2015 im Alter von 94 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt wurde. In dem Prozess vor dem Landgericht Lüneburg berichteten Überlebende des Holocaust von dem Grauen in Auschwitz. Auch Gröning sprach von den Gaskammern, von den Schreien und von einem SS-Mann, der ein Baby mit voller Wucht gegen einen Lkw schleuderte.

Ursula Haverbeck saß 2015 im Prozess gegen Gröning unter den Zuschauern. An ihrer Propaganda hat das nichts geändert. Nach wie vor stellt die 92-Jährige den millionenfachen Mord an Jüdinnen und Juden infrage. Von Reportern des NDR wurde Gröning damals am Rande des Prozesses gefragt, was er Holocaustleugnerinnen und -leugnern mit auf den Weg gebe. Grönings Antwort: »Die sind unrettbar verloren.« Es ist dieser Satz, den der Richter nun in Berlin zitiert.

»Unrettbar verloren« sei wohl auch Ursula Haverbeck. Die alte Frau hört den Satz des Richters an diesem Tag nicht. Am ersten Verhandlungstag war sie noch im Saal. Doch das Gericht hat ihr erlaubt, der Urteilsverkündung fernzubleiben. So musste sie nicht erneut aus Nordrhein-Westfalen, wo sie lebt, nach Berlin anreisen. Dass Worte bei der notorischen Holocaustleugnerin noch etwas bewirken, ist ohnehin ausgeschlossen.

In einem Interview mit einem YouTuber, der sich »Volkslehrer« nennt und das dieser im März 2018 veröffentlicht hat, verharmloste und leugnete Haverbeck NS-Verbrechen. In dem etwa 15 Minuten langen Video rief sie dazu auf, »sich dafür einzusetzen, dass diese Lüge, diese Schuldenlast«, die auf dem deutschen Volk läge, »gehoben« werde. Haverbeck bestreitet darin den industriell organisierten Massenmord an sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Haverbeck sagt, sie habe nie eine Antwort auf die Frage bekommen, »wo die sechs Millionen Juden vergast« wurden.

»Ich finde es unerträglich, derartige Äußerungen anhören zu müssen«, sagt der Richter in seiner Urteilsverkündung. »Sie sind eine Verhöhnung der Opfer.« Das Gericht verurteilt Haverbeck in Abwesenheit wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist nicht Haverbecks erste Verurteilung wegen Volksverhetzung. Dass die 92-Jährige ihr Verhalten noch ändern wird, glaubt auch das Gericht nicht. »Ich habe die Befürchtung, dass Wiederholungen drohen«, sagt der Richter. Doch Strafe habe nicht nur den Zweck, auf den Einzelnen einzuwirken, sondern auch Fehlverhalten zu sanktionieren. Haverbecks hohes Alter und die damit einhergehende Haftempfindlichkeit hat das Gericht strafmildernd berücksichtigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Haverbeck verkaufe die »Auschwitzlüge« als Wahrheit und leugne die historische Tatsache des Holocaust.

Der Verteidiger stellt sie als Opfer dar

Verteidiger Wolfram Nahrath stellte seine Mandantin in seinem Schlussvortrag als Opfer dar. Ursula Haverbeck sei »ein sensibler, feinfühliger und intelligenter Mensch«. Nahrath fragt: »Wie muss es Menschen wie Frau Haverbeck gehen?« Menschen, die sich strafbar machten, wenn sie ihre Überzeugungen äußerten. Diese Menschen seien gezwungen zu schweigen. Und das sei eine Situation, die krank mache.

Haverbeck könne nichts leugnen, was sie aufgrund einer »tiefgreifenden, fest gefügten Fehlvorstellung« nicht als Tatsache anerkenne, sagte der Verteidiger. Nahrath forderte das Gericht auf, »Gnade« walten zu lassen. »Ist nicht irgendwann einmal die Zeit, diese alte Dame in Ruhe zu lassen?« Seine Mandantin habe nicht gewusst, dass das »Gespräch« mit dem »Volkslehrer« veröffentlicht werden sollte. Sie habe einer Veröffentlichung daher auch nicht zugestimmt. Nahrath beantragte Freispruch.

Ursula Haverbeck habe genau gewusst, was sie tat – stellt hingegen das Gericht fest. Das Interview war kein Privatgespräch mit Nikolai Nerling, dem selbst ernannten »Volkslehrer«. Der begrüßte die Zuschauer mit »Hallo Freunde«, erwähnte, dass »viele« ihr Gespräch nun sehen würden, und auch Ursula Haverbeck sprach in die Kamera. »Das Video war zur Veröffentlichung bestimmt«, sagt der Richter – und das war Haverbeck bewusst.

Sie sei ja nicht dabei gewesen, sagt Haverbeck

Haverbecks Beteuerung, sie stelle doch bloß Fragen, entlarvt das Gericht als rhetorisches Mittel. Aus dem Kontext sei erkennbar, dass ihre Aussage, es gäbe keinen Beleg für die millionenfache Ermordung, bedeuten solle, dass es den systematischen Massenmord nicht gegeben habe.

Am ersten Verhandlungstag hatte Haverbeck gesagt, sie könne den Holocaust nicht als Tatsache anerkennen, weil sie in der NS-Zeit zwar bereits geboren, aber nicht Augenzeugin der Verbrechen geworden sei. Sie sei ja nicht dabei gewesen, sagte sie.

»Ich persönlich habe die Welt auch nie vom Weltall aus gesehen«, sagt nun der Richter, »trotzdem ist mir klar, dass die Welt keine Scheibe ist.«

Anmerkung: In einer früheren Version des Texts hieß es im Vorspann, Ursula Haverbeck sei 94 Jahre alt. Tatsächlich ist Haverbeck 92 Jahre alt. Wir haben den Fehler korrigiert.

Icon: Der Spiegel

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