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StVO: Bundesländer schicken einkassierte Führerscheine zurück

July 14
21:47 2020
Wer zu schnell gefahren ist und nun aufgrund des ungültigen Bußgeldkatalogs ein Fahrverbot erhielt, könnte nun seinen Führerschein zurückbekommen Icon: vergrößern

Wer zu schnell gefahren ist und nun aufgrund des ungültigen Bußgeldkatalogs ein Fahrverbot erhielt, könnte nun seinen Führerschein zurückbekommen

Foto: Daniel Reinhardt/ DPA

Es ist eine Riesenblamage für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): Seine Ende April eingeführte Reform des Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr musste wegen eines juristischen Formfehlers zurückgenommen werden. Streitpunkt: Wer innerorts 21 oder außerorts 26 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren war, sollte den Führerschein einen Monat abgeben. Diese Neuregelung ist seit vergangener Woche nicht mehr gültig. Ab sofort gelten wieder die alten Regelungen.

Doch was passiert mit den Fahrverboten und Bußgeldern, die seitdem von den Verkehrsbehörden an Autofahrer wegen Tempoverstößen verschickt worden sind?

Nach SPIEGEL-Informationen soll es um 11.500 Bescheide gehen, die bundesweit seit dem 28. April dieses Jahres verschickt worden sind. Gestern telefonierte Verkehrsminister Scheuer mit 24 zuständigen Landesministern, um das Chaos rund um die verpatzte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ordnen. Würden die Länder nicht reagieren, käme eine Klagewelle auf sie zugerollt. Scheuers Juristen wollen das verhindern, auch um den politischen Schaden für den seit der gescheiterten Pkw-Maut ohnehin angeschlagenen Minister zu begrenzen.

Saarland schickt eingezogene Führerschein bereits zurück

In den Ländern ist man sauer: "Das von Bundesverkehrsminister Scheuer angerichtete Chaos bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist gewaltig", sagte etwa Winfried Hermann, Landesverkehrsminister der Grünen aus Baden-Württemberg, dem SPIEGEL. Der Vorschlag, der gestern diskutiert wurde und nun von den Bundesländern rechtlich umgesetzt wird: Die Ämter sollen eine Billigkeitsprüfung für die Fahrverbotsbescheide vornehmen. Klar sind die Regeln bundesweit allerdings nur für solche Fahrverbote, die noch nicht rechtskräftig sind, bei denen also noch die Widerspruchsfrist läuft. Diese Autofahrer werden ihre Führerscheine nicht einschicken müssen. In diesen Fällen ist das Fahrverbot auch noch nicht in Flensburg registriert worden.

Doch für alle anderen, die bereits einen rechtskräftigen Entzug der Fahrerlaubnis erhalten haben, wird es möglicherweise kompliziert. Das Saarland hat als Erstes reagiert und vollstreckt keine Fahrverbote mehr. Autofahrer, die aufgrund der nun ungültigen Regeln mit einem Fahrverbot belegt wurden, können dort bald wieder ans Steuer. "Die saarländischen Behörden schicken eingezogene Führerscheine bereits seit Ende letzter Woche zurück, wenn das Fahrverbot auf Grundlage des vor dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldkatalogs nicht ausgesprochen worden wäre", erklärt das Ministerium von Anke Rehlinger (SPD), die derzeit den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz innehat.

Baden-Württemberg will Unordnung "unbürokratisch und bürgernah bereinigen"

Auch Baden-Württemberg hat aufgrund der gestrigen Einigung eine Regelung für bereits ertappte Autofahrer getroffen. Man wolle "die angerichtete Unordnung möglichst bürgernah und unbürokratisch bereinigen", verspricht Verkehrsminister Hermann gegenüber dem SPIEGEL. Betroffen sind 100.000 Bußgeldbescheide, von denen 1000 bereits vollstreckte Fahrverbote sind. Noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht vollstreckt. "Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren können Fahrverbote, die auf Grundlage der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung erlassen worden sind, nur im Wege einer Gnadenentscheidung durch das jeweilige Regierungspräsidium aufgehoben werden", so Hermann.

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg werden derzeit informiert. Unklar ist, ob die betroffenen Autofahrer oder deren Anwälte einen solchen "Gnadenentscheid" beantragen müssen. Unklar auch: Ob durch so einen Entscheid zudem der Eintrag über das Fahrverbot in Flensburg gestrichen wird. Auf Anfrage des SPIEGEL antwortete Hermanns Behörde, dass dies derzeit geprüft werde.

Fahrer, die nur von den drastisch erhöhten Bußgeldvorschriften betroffen waren und ihre Bescheide bereits erhalten haben, dürfen nicht auf derlei Milde hoffen. Das saarländische Verkehrsministerium teilt dazu mit: "Das Bundesverkehrsministerium sieht dagegen keine rechtliche Möglichkeit, Bußgelder zurückzuerstatten, wenn diese höher waren als im alten Bußgeldkatalog." Das sieht man auch in Stuttgart so: "Die verhängten Bußgelder haben jedoch weiterhin Bestand", lautet die nüchterne Antwort aus dem Landesverkehrsministerium. Eine Klagewelle zeichnet sich bereits ab.

Die Wut über die verkorkste StVo-Novelle dürfte also weiter bei Scheuer und seinem Ministerium abgeladen werden. Dabei sind der Christsoziale und seine Beamten nicht die Alleinschuldigen. Der Formfehler hätte auch dem sozialdemokratisch geführten Bundesjustizministerium auffallen müssen, das für eine Überprüfung jeder neuen Rechtsverordnung zuständig sind. In den Ländern ist man frustriert. "Wir brauchen schnellstmögliche Rechtssicherheit für die Auto- und Radfahrer in Deutschland", sagt die saarländische Verkehrsministerin Rehlinger. Wenn der Bund strauchele, dann handelten eben die Länder, so die Sozialdemokratin.

Icon: Der Spiegel

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