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Schlappe für die Ampel: Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig

July 30
00:59 2024

Politik

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Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Ampel verabschiedete Wahlrecht teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie aus einer auf der Internetseite des Karlsruher Gerichts veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Der Rest der Reform bleibt jedoch weiter in Kraft.

Das dort veröffentlichte Urteil ist zwischenzeitlich nicht mehr abrufbar. Eigentlich soll das Urteil erst am Dienstag verkündet werden. Offenbar wurde es versehentlich vorzeitig veröffentlicht.

Die Grundmandatsklausel bleibt nach dem Urteil aus Karlsruhe auch bei der nächsten Bundestagswahl bestehen. Nach ihr ziehen Parteien in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Gegen das Gesetz gehen unter anderem CDU, CSU und die Linke vor. Für sie steht viel auf dem Spiel: Würde die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag – auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde. Die Linke kam wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke ins Parlament.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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