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Regionen reagieren auf Dürre: Rasen sprengen mit öffentlichem Wasser verboten

June 28
22:35 2025

Politik

Kommt das Wasser aus dem Hausanschluss, ist das Rasen sprengen erlaubt.

Kommt das Wasser aus dem Hausanschluss, ist das Rasen sprengen erlaubt.

In weiten Teilen Deutschlands ist es zu trocken. Wer mit öffentlichem Wasser den Rasen sprengen will oder Fußballplätze bewässert, riskiert ein hohes Bußgeld. Immer mehr Kreise verhängen Entnahmeverbote aus Flüssen und Seen.

Stellenweise hat es zwar in den vergangenen Tagen geregnet, doch das Frühjahr 2025 ist insgesamt eines der trockensten seit Beginn der Wetteraufzeichnung, zeigen die Werte. Zwischen Februar und Mitte April fiel so wenig Regen wie nie zuvor. Damit hat der Grundwasserspeicher rapide abgenommen und die Natur leidet. Erste Regionen erlassen deshalb zum Wassersparen Entnahmeverbote aus stehenden und fließenden Gewässern.

Es ist dann verboten, Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen oder Brunnen zu nehmen und damit beispielsweise die eigenen Gärten zu gießen. Örtlich ist es zudem untersagt, Sportplätze wie etwa solche für Tennis oder Fußball zu wässern.

"Deutschland galt lange als wasserreiches Land. Aber der Klimawandel macht sich seit Jahren auch bei uns bemerkbar, bis hin zu akuter Wasserarmut in einigen Regionen", stellt André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" fest. "Wenn die Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf kein Wasser für die Freizeitgestaltung genutzt werden, dann muss das Bewässern von Golf- und Tennisplätzen oder Gärten für eine begrenzte Zeitspanne untersagt werden."

Berghegger sagt, die Nahrungsmittelproduktion und ausreichend Trinkwasser müssten immer Vorrang haben. Dafür sollten im Ernstfall auch Verbote in Erwägung gezogen werden. Die ersten Kreise orientieren sich bereits an den Aussagen des Gemeindebundchefs.

Regionen reagieren auf Wassermangel

Die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster hatten das Verbot bereits in der letzten Woche erlassen. Die Wasserentnahme etwa zum Bewässern oder Befüllen von Behältern aus Flüssen, Bächen oder Seen bleibt damit in diesen Gegenden untersagt. Zudem darf aus den Seen und Flüssen im Cottbuser Stadtgebiet vorerst tagsüber kein Wasser gepumpt werden.

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In Sachsen-Anhalt – in den Kreisen Dessau-Roßlau, dem Altmarkkreis Salzwedel, dem Jerichower Land sowie Mansfeld-Südharz und bald auch in und um Stendal – gelten oder greifen demnächst konkrete Verbote. Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen ist dann teilweise sogar trotz eventuell vorliegender Genehmigung untersagt. In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde und Saalekreis laufen derzeit Prüfungen oder es werden weitere Schritte vorbereitet. Die Stadt Halle, der Salzlandkreis, der Burgenlandkreis und der Landkreis Harz verzichten bisher auf Beschränkungen, sie werben für einen sparsamen Umgang mit Wasser.

Die niedersächsischen Landkreise Wolfenbüttel und Hildesheim wollen ebenfalls Fließgewässer und Grundwasser schonen. Die Wasserentnahme wurde deshalb auch dort untersagt. Viele oberirdische Gewässer führen aktuell nur noch sehr geringe Wassermengen, hieß es in einer Mitteilung des Kreises Wolfenbüttel. Zusätzlich wird die Bewässerung mit Grundwasser eingeschränkt: Tagsüber ist das Sprengen von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen wie Rasen- und Tennisplätze untersagt.

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Auch aus Flüssen und Bächen in mehreren Gegenden Nordrhein-Westfalens darf in den Sommermonaten kein Wasser entnommen werden. Derartige Verbote erließen etwa der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die Stadt Bonn.

In Baden-Württemberg darf Wasser aus Seen und Flüssen in den Landkreisen Biberach, Böblingen, Ravensburg, dem Alb-Donau-Kreis sowie dem Bodenseekreis nicht entnommen werden. In vielen Gewässern sei der Wasserpegel kritisch, teilte das Landratsamt Ravensburg mit. "Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge." Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten unter den steigenden Gewässertemperaturen.

Die meisten Anordnungen gelten bis Ende September, teilweise sogar bis Ende Oktober. Verstöße können teuer werden: Bis zu 50.000 Euro berechnen die Behörden, wenn sie feststellen, dass jemand sich über die Anweisungen hinwegsetzt.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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