Razzia gegen rechtsextreme »Artgemeinschaft«: Bundesinnenministerium verbietet rassistische Germanen-Sekte
Gut eine Woche nach dem Verbot der neonazistischen »Hammerskins« geht das Bundesinnenministerium gegen eine weitere rechtsextreme Organisation vor. Seit dem frühen Morgen durchsuchen Polizisten nach SPIEGEL-Informationen die Wohnungen von 39 Mitgliedern des völkisch-rassistischen Vereins »Die Artgemeinschaft – germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung«.
Die Razzia umfasst 26 Durchsuchungsorte in zwölf Bundesländern – darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen sowie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Auf Anweisung von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) werden Verbotsverfügungen gegen die sektenähnliche Vereinigung und ihre Teilorganisationen vollstreckt und das Vereinsvermögen eingezogen. Der Internetauftritt der Truppe wurde untersagt. Ebenfalls verboten wurde der mit der »Artgemeinschaft« verbundene Verein »Familienwerk«, er diente der finanziellen Unterstützung kinderreicher Familien aus der völkischen Szene.
Das Innenministerium begründet die Verbote damit, dass sich die »Artgemeinschaft« gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte.
Die Organisation ist eine der ältesten rechtsextremen Zusammenschlüsse in der Bundesrepublik. Auf seiner Website propagierte der Verein offen seine völkisch-rassistische Ideologie und gab sich kämpferisch. »Das Sittengesetz in uns«, so hieß es dort etwa, gebiete »Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben«. Im »Artbekenntnis« der Truppe hieß es: »Kampf ist Teil des Lebens. Er ist notwendig für alles Werden, Sein und Vergehen.«
Gegründet wurde die Rassistensekte in den Fünfzigerjahren, seit 1957 firmierte sie als »eingetragener Verein« mit Sitz in Berlin. Erster Leiter war der rechtsesoterische Studienrat Wilhelm Kusserow, Ende der Achtzigerjahre übernahm der Neonazi und spätere NPD-Vize Jürgen Rieger die Macht in der »Artgemeinschaft«.
Zuletzt führte die 43-jährige Sabrina S. aus Bayern den Verein. Vorsitzender des »Familienwerks« war der Neonazi Jens B. aus dem Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt. Bis vor wenigen Monaten gehörte er auch zum Vorstand der »Artgemeinschaft«.
Wie der bayerische Verfassungsschutz in seinem letzten Jahresbericht schrieb , fungierte der rechtsextreme Verein als »wichtige Schnittstelle für die gesamtdeutsche Neonaziszene«. Die »Artgemeinschaft« gehe von der »Überlegenheit einer nordisch-germanischen ›Menschenart‹« aus und orientiere sich »am Weltbild des historischen Nationalsozialismus«.
Um die germanische »Menschenart« vor der Vermischung mit anderen »Menschenarten« zu schützen, legte die Gruppe ihren Anhängern Regeln auf, die an den »Arier«-Wahn der Nazis im »Dritten Reich« erinnern. So forderte der Verein die Einhaltung des »Sittengesetzes« der »Ahnen«, das eine »gleichgeartete Gattenwahl« als »Gewähr für gleichgeartete Kinder« gebiete.
Juden als »Söhne des Teufels« verunglimpft
Laut Verfassungsschutz umfasst die Ideologie der »Artgemeinschaft« neben rassistischen auch völkische, sozialdarwinistische und antisemitische Elemente. Im vergangenen Jahr etwa habe sie über ihren Telegram-Kanal eine Karikatur verbreitet, in der Juden als »Söhne des Teufels« verunglimpft wurden.
Der »Artgemeinschaft« werden von den Sicherheitsbehörden rund 90 Mitglieder zugerechnet, mit einem harten Kern von etwa 40 völkischen Aktivisten. Bei großen Veranstaltungen wie »Sonnenwendfeiern«, »Julfesten« oder anderen »Gemeinschaftstagen« kamen nach Behördenerkenntnissen teilweise jedoch bis zu 300 Besucher zusammen, darunter Kinder und Jugendliche.
Ihre überregionalen Treffen hielt die völkische Truppe, die sich in »Gefährtschaften«, »Gilden« und »Freundeskreise« gliederte, regelmäßig auf dem Gelände eines Ferienhotels im Südharz in Thüringen ab.
Wie es bei den Treffen der »Artgemeinschaft« zuging, zeigen Propagandavideos im Internet. Dort ist zu sehen, wie sich Sektenanhänger mit ihren Kindern zum »Tanz um den Questenbaum« versammeln oder einen Kreis um ein großes Feuer bilden, während eine Frau mit bebender Stimme ruft: »Die Flamme lodre durch den Rauch, begeht den alten, heiligen Brauch!«
Als Gegensymbol zum christlichen Kreuz verwendete die »Artgemeinschaft« das »Irminsul«-Symbol aus der germanischen Mythologie. Die Jahreszählung der Truppe orientierte sich nicht an Christi Geburt, in ihrer Zeitrechnung ist es derzeit »3823 n. St.« – »nach Stonehenge«.
Im vereinseigenen Onlineshop konnten sich »Artgemeinschaft«-Anhänger mit passenden Accessoires eindecken. Etwa mit dem handgestickten Sinnspruch »Deutsch auch im Glauben« für 24 Euro, der Broschüre »Deutsche Tischsprüche für Sippe und Gemeinschaft« für 12,90 Euro oder dem »Schoko-Sonnenwend-Weiser« für 9,95 Euro – einer völkischen Version des Adventskalenders.
Besonders die Versuche der »Artgemeinschaft«, Kinder und Jugendliche zu indoktrinieren und womöglich zu radikalisieren, bereitete den Sicherheitsbehörden zunehmend Sorgen.
Wiederholt suchten militante Neonazis mit Verbindungen zu rechten Terrorkreisen die Nähe der rassistischen Organisation: So nahm der wegen Unterstützung der Terrorzelle NSU verurteilte André E. nach Erkenntnissen des niedersächsischen Verfassungsschutzes an mindestens zwei Treffen der »Artgemeinschaft« teil – im Juni 2003 und im Juni 2004, gemeinsam mit seiner Frau und seinem Bruder.
Auch der frühere NPD-Politiker und Vertraute der NSU-Terroristen, Ralf Wohlleben, bewegte sich im Dunstkreis der »Artgemeinschaft«: Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft fand er vorübergehend Obdach bei Jens B. in Sachsen-Anhalt, dem damaligen Leiter des Vereins. Wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen wurde Wohlleben zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der rechtsextreme Mörder Stephan Ernst, der 2019 den CDU-Politiker Walter Lübcke erschoss, war nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ebenfalls Anhänger der »Artgemeinschaft« – zumindest zeitweise. Laut Ermittlungsakten entdeckten Fahnder bei einer Hausdurchsuchung 19 Ausgaben der Vereinspostille »Nordische Zeitung« bei ihm.
Zudem tauchte sein Name auf einer internen Liste der »Artgemeinschaft« auf, die dem hessischen Verfassungsschutz vorlag – allerdings mit dem Zusatz »keine Zahlungen mehr«. Von wann bis wann Ernst bei dem völkischen Verein aktiv war, konnten die Ermittler damals nicht abschließend klären.
Gegen ihr Verbot kann die »Artgemeinschaft« beim Bundesverwaltungsgericht klagen.

