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Rassistische Polizeigewalt: Was keiner zählt, gibt es nicht

June 27
13:48 2020
Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in Köln Icon: vergrößern

Anfang Juni: Anti-Rassismus-Demo in Köln

Christoph Hardt/ imago images/Future Image

2019 zählte die Polizei 172 räuberische Angriffe auf Kraftfahrer, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde. Sie zählte 17.336 Fälle, bei denen mit dem Tatmittel "Internet” pornografisches Material verbreitet wurden. Außerdem erfasste sie, dass von 1518 aufgeklärten Fällen des Totschlags oder der Tötung auf Verlangen 506 unter Alkoholeinfluss verübt wurden – also exakt ein Drittel. All diese Zahlen lassen sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden.

Was nicht in der Statistik steht: Wie oft Polizeibeamte zu Tätern wurden – und wie oft aus rassistischen Motiven. Weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch in der Staatsanwaltschaftsstatistik finden sich Zahlen dazu, wie oft Polizisten rassistisches Profiling oder rassistische Gewalt vorgeworfen wurde – oder auch nur wie viele Anzeigen es aus diesen Gründen gegen Beamte gab. In den bundesweiten Statistiken zu "politisch motivierter Kriminalität” finden sich Zahlen von Übergriffen gegen Polizisten – aber nicht über solche, die von ihnen ausgegangen sein könnten. Dabei handelt es sich bei dieser Statistik um eine sogenannte Eingangsstatistik. Das heißt, die Straftaten werden bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst.

Zentrale Daten

Rassismus bei der Polizei ist in Deutschland ein heikles Thema. Kritik an der Polizei schlägt oft massive Gegenwehr entgegen. Das Problem: Wenn es keine Institution gibt, die das Ausmaß von rassistischer Polizeigewalt erfasst, kann ihre Existenz weder bewiesen, noch widerlegt werden.

Die Vereinten Nationen und der Europarat fordern Deutschland schon seit Jahren dazu auf, unabhängige Beschwerdemechanismen gegenüber der Polizei zu schaffen. Diese könnten auch zentral Daten sammeln. Deutschland lehnte dies bislang ab. Die Begründung: Anders als in Großbritannien werden die Ermittlungen hier von der Staatsanwaltschaft geleitet, die allerdings regelmäßig auf die Unterstützung durch die Polizei zurückgreift. Daher fehle die praktische Unabhängigkeit und das Vertrauen von Betroffenen, sagt Eric Töpfer vom "Deutschen Institut für Menschenrechte". Der Berliner Verein ist politisch unabhängig und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Auch eine aktuelle SPIEGEL-Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Civey zeigt, dass Teile der Bevölkerung die Strafverfolgung von Polizisten als unzureichend betrachten.

In der Staatsanwaltschaftsstatistik lassen sich zwar Zahlen zu Ermittlungen gegen Polizeibeamte finden – doch über Grund und Inhalt der Verfahren, lässt sich keine Aussage treffen.

Unterschiedliche Ansätze in den Ländern

Die Bundesländer verfolgen verschiedene Ansätze. In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es Polizeibeschwerdestellen, die an das Amt der Bürgerbeauftragten angegliedert sind und somit den Landesparlamenten unterstehen. In Hamburg, Bremen und Bayern gibt es Dezernate für Interne Ermittlungen, die nicht der Polizei, sondern direkt dem Innensenator beziehungsweise -minister unterstellt sind. In Thüringen und Sachsen unterstehen die Beschwerdestellen den Innenministerien, in Berlin dem Polizeipräsidenten.

Die unterschiedlichen Erscheinungsformen und Verantwortlichkeiten bergen ein weiteres Problem: Nicht überall, wo Polizeigewalt erfasst wird, geschieht das nach denselben Definitionen und Kategorien. Das zeigt eine Anfrage des SPIEGEL bei den verschiedenen Polizei- und Ermittlungsstellen.

Die Fragen orientierten sich an den Kategorien der Staatsanwaltschaftsstatistik. Sie unterscheidet bei Straftaten zum Beispiel zwischen "Gewalt und Aussetzung durch Polizeibedienstete” und "Zwang und Missbrauch des Amtes”. In Bremen, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein waren die Begrifflichkeiten nicht bekannt – in Thüringen, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg hingegen schon. Vergleiche zwischen Bundesländern anzustellen, wird so nahezu unmöglich.

Anzeige wegen "rassistischer Diskriminierung"

Eine Antwort war aber stets die gleiche: Die ethnische Herkunft der Beschwerdeführer wird nicht erfasst.

Das darf sie auch nicht. Seit dem Ende der NS-Diktatur ist es in Deutschland verboten, Daten auf der Basis der Ethnie zu erheben. Allerdings kann so auch nicht festgestellt werden, ob möglicherweise mehr Beschwerden gegen Polizeibeamte von nicht-weißen Personen ausgehen. Einzige Ausnahme: Die Betroffenen machen rassistische Diskriminierung zum Gegenstand ihrer Anzeige oder Beschwerde.

Dies führt zu einem weiteren Problem: Polizeibeamte gelten vor Gericht als besonders glaubwürdig. Das ist einerseits verständlich – denn der Staat muss seinen Beamten trauen können. Doch in manchen Fällen steht dann ihre Aussage gegen die von Personen, die Anzeige gegen sie erstattet haben. Anwälte von Opfern rassistischer Polizeigewalt raten ihren Mandanten häufig von juristischen Schritten ab – weil Anzeigen in der Regel mit einer Gegenanzeige quittiert werden, die dann vor Gericht landet, anders als die ursprüngliche Anzeige des Opfers. So erklärt es Eric Töpfer vom "Deutschen Institut für Menschenrechte".

Ein Beispiel: Auf Nachfrage des SPIEGEL antwortete das Büro der Polizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz, es habe in den Jahren 2018/19 einen Fall von behaupteter Polizeigewalt gegeben. Der Beschwerdeführer sei "afro-amerikanischer Staatsbürger” gewesen. Die Beschuldigung des Rassismus habe zu einer Gegenanzeige durch die Beamten geführt und sei Gegenstand eines Strafverfahrens gegen den Mann gewesen. Er habe sich in der Verhandlung öffentlich für die von ihm erhobenen Vorwürfe entschuldigt.

"Es gibt ein riesiges Dunkelfeld"

Viele Opfer rassistischer Polizeigewalt wendeten sich deshalb gar nicht erst an die Polizei, sagen Menschenrechtsorganisationen. Das könnte ein Hinweis darauf sein, warum die wenigen Zahlen, die vorliegen, so niedrig sind: In den Jahren 2018 und 2019 gab es einen Fall in Rheinland-Pfalz, elf Fälle von politisch motivierter Kriminalität von rechts mit bayerischen Polizeibeamten als Tatverdächtigen, in Hamburg zwei Fälle, in denen die Opfer Diskriminierung beklagt haben.

Maria Scharlau arbeitet für Amnesty International zu Polizei und Menschenrechten. Scharlau kritisiert, dass in Deutschland jegliche Mechanismen fehlten, um Polizeigewalt systematisch aufzuklären. "Man weiß nicht: Was sind die Zahlen? Wie oft kommt das vor? Es gibt ein riesiges Dunkelfeld", sagt Scharlau. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum hat herausgefunden, dass dieses Dunkelfeld wohl fünfmal so groß ist wie das Hellfeld, also die polizeilich erfassten Fälle.

Doch an wen sollte man sich wenden, wenn nicht an die Polizei? Ein Modell wären "unabhängige Polizeibeschwerdestellen”, wie auch SPD-Vorsitzende Saskia Esken sie forderte. Dabei handelt es sich um Ombuds- oder Ermittlungsstellen, die nicht den jeweiligen Polizeipräsidenten oder Innenministerien unterstellt sind, sondern den Parlamenten berichten. In anderen Ländern gibt es diese Institution bereits – beispielsweise in Großbritannien oder Dänemark.

"Wir sind Seismograf"

In Deutschland gibt es solche Stellen bislang in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz ist derzeit Barbara Schleicher-Rothmund Bürger- und Polizeibeauftragte. Sie sagt, wenn sich Themen häufen – also beispielsweise rassistische Übergriffe – dann würde dies in ihre jährlichen Berichte aufgenommen. "Wir sind Seismograf", sagt Schleicher-Rothmund.

Doch die Kompetenzen der neutralen Beschwerdestellen sind gering: Da sie keine eigenen Ermittlungen führen dürfen, geben sie die Beschwerden an die Innenministerien weiter, die sich dann wiederum an die Behörden wenden. Schleicher-Rothmund befürwortet das. "Wir sind klare Anhänger der Gewaltenteilung", sagt sie. Sie könne keine Tätigkeiten ergreifen, die zur Exekutive gehören. Die Stellen sind bislang noch jung – beides können Gründe dafür sein, dass sich nur wenige Personen mit schwerwiegenden Vorwürfen dorthin wenden.

"Es wird immer ein Dunkelfeld geben, deshalb braucht es eine starke Zivilgesellschaft”, sagt Eric Töpfer vom "Deutschen Institut für Menschenrechte". Es gibt bereits Vereine und Gruppen, die sich dem Thema verschrieben haben. Das Problem: Sie haben kein Geld, so sagen es Amnesty International, Die "Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland" oder auch die "Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt" (KOP) in Berlin.

Die KOP führt eine Chronologie über rassistische Übergriffe durch Polizeibeamte. "Für ganz Deutschland könnten wir das nicht bereitstellen”, sagt Leiter Biplab Basu. 42 Fälle hat die KOP Berlin im Jahr 2018 gezählt. Die Stadt Berlin sagt, es gab 21 Beschwerden zu Racial Profiling. Die ethnische Herkunft von Opfern von Polizeigewalt sei nicht erfasst worden.

Icon: Der Spiegel

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