Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO): Was wird jetzt aus meinem Bußgeldbescheid?

Bußgelder, die nach den neuen Vorschriften verhängt wurden, sollten zurückgenommen oder zumindest reduziert werden
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SPIEGEL: Herr Professor Müller, die jüngste Novelle der StVO enthält einen Formfehler: Eine der Vorschriften, auf die sie sich stützt, wird nicht zitiert. Welche Folgen hat das?
Dieter Müller: Da gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Man könnte sagen, dass die ganze Novelle nichtig ist, also auch die neuen Regeln zum Schutz der Fahrradfahrer. Oder dass die angehobenen und die neuen Regelsätze bei den Bußgeldern sowie die neuen Sanktionshöhen bei den Fahrverboten nichtig sind, oder dass es nur die Fahrverbote trifft.
SPIEGEL: Die meisten Bundesländer gehen davon aus, dass nur die Neuerungen im Bußgeldkatalog und bei Fahrverboten nichtig sind. Stimmen Sie zu?
Müller: Im Ergebnis ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar die gesamte Verordnung nichtig, wenn auch nur eine von mehreren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen nicht oder falsch zitiert wurde. Hier handelt es sich aber im Grunde um ein Paket von mehreren Verordnungen – insofern kann man das abtrennen. Andererseits ist der Zusammenhang zu den Bußgeldern so eng, dass auch diese betroffen sind. Aber es war nicht Sache der Länder und auch nicht des Bundesverkehrsministers, die Novelle oder Teile davon für nichtig zu erklären.