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Köln: Verspäteter Brief – Deutsche Post muss 18.000 Euro Schadenersatz zahlen

May 28
16:57 2020

Für die verspätete Zustellung eines fristgebundenen Schreibens muss die Deutsche Post knapp 18.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln laut einer Mitteilung entschieden.

Damit bestätigte das OLG ein Urteil des Bonner Landgerichts. Dieses hatte einer Klägerin den Schadensersatz zugesprochen. (Az.: 3 U 225/19)

Die Frau aus Bayern wollte 2017 bei ihrem Arbeitgeber – einer Klinik – Ansprüche von mehr als 20.000 Euro für Urlaub geltend machen, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Dies musste sie bis zum 30. September 2017 schriftlich tun. Am Freitag, den 29. September, gab sie den Brief bei der Post auf und wählte die Versandmethode "Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung". Das Porto dafür betrug 23,80 Euro.

Der Brief kam jedoch erst am 4. Oktober beim Arbeitgeber an. Dieser wies daraufhin die Ansprüche der Frau zurück und zahlte nicht. Die Frau verklagte daher die Deutsche Post AG.

Frachtvertrag nicht erfüllt

Der OLG-Senat gab der Klägerin recht, da die Post ihren Teil des zwischen den Parteien geschlossenen Frachtvertrags nicht erfüllt habe.

Die Argumentation der Post, wonach der Zusteller den Brief am 30. September nicht habe zustellen können, weil der Briefkasten der Klinik nicht beschriftet gewesen sei, ließen die Richter nicht gelten. Der Zusteller habe die Pflicht gehabt, an der rund um die Uhr besetzten Pforte nachzufragen.

Icon: Der Spiegel

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