Kartellrecht: EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Das Unternehmen soll 4,1 Milliarden Euro zahlen, weil es die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt hat. Nachdem die EU-Kommission das Bußgeld verhängt hatte, passte Google seine Praktiken an.
Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch über eine milliardenschwere Geldstrafe der EU-Kommission gegen Google entschieden. Es hat die bereits 2018 von der EU verhängten Strafe größtenteils bestätigt, aber das verhängte Bußgeld gegen den US-Internetgiganten von 4,34 Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden gemindert. (Rechtssache T-604/18).
Es handelt sich um eine der höchsten Geldbußen, die bisher gegen US-Technologiekonzerne verhängt wurden. Google hatte sich rechtlich gegen die Strafe gewehrt.
Marktmacht von Android-Betriebssystem
In dem Verfahren geht es um das von Google entwickelte Smartphone-Betriebssystem Android und wie Google sich durch dessen Marktmacht Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschafft haben soll. Android, das von Herstellern wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi genutzt wird, ist mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent das meistbenutzte Smartphone-System der Welt.
Andere Unternehmen können Android für ihre Geräte kostenlos nutzen. Wenn Sie das Betriebssystem aber abwandeln wollen, gibt es Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie GMail oder Google Maps auf die Geräte bringen. Die Kommission wirft Google vor, damit die Marktposition seiner verschiedenen Online-Dienste, zu denen der Playstore oder Google Drive gehören, auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abgesichert zu haben.
Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Google-Apps auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte 2018 betont, dass die Vorinstallation von Google als Standard-Suchmaschine dafür sorge, dass die Verbraucher sie auch benutzten, statt sich die Anwendung eines Konkurrenten herunterzuladen. (Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe der EU-Vorwürfe.)
Google hat bereits reagiert
Google sah sich 2018 gezwungen, das Geschäftsmodell zu ändern, trotz des juristischen Widerspruchs. Seitdem erlaubt das Unternehmen anderen Herstellern, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Google kritisiert die Strafe der EU, weil die Bündelung mehrerer Apps nötig sei. Nutzerinnen und Nutzer könnten miteinander verknüpfte Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen.
Google kann gegen den Urteilsspruch vom Mittwoch noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einlegen. Dort dauern entsprechende Verfahren oft mehrere Jahre.
Weitere Vorwürfe gegen Google
Außerdem kritisierte die Brüsseler Behörde die sogenannte »Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung«, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen konnten.
Vestager führte 2018 dazu beispielhaft an, dass vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern anbieten wollte. Diese seien interessiert gewesen – aber hätten FireOS nicht nutzen können, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können. Auch diese Einschränkung hob Google 2018 auf.
Der dritte Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für die nicht-exklusive Verwendung der App.
Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Unternehmen (Rechtssache T-604/18). Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr. Sowohl vor dem EU-Gericht als auch vor dem EuGH sind noch mehrere Klagen von Google gegen Kommissionsbeschlüsse anhängig.
Südkorea verhängt auch Strafzahlung
Südkorea hat am Mittwoch bekannt gegeben, ein Bußgeld von rund 50 Millionen Euro gegen Googles Mutterkonzern Alphabet verhängt zu haben. Die Datenschutzkommission des Landes wirft dem Konzern vor, gegen Privatsphärerichtlinien verstoßen zu haben.
Alphabet soll laut den südkoreanischen Behörden seine Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend informiert haben, wenn und wie Daten über das Verhalten gesammelt und analysiert werden. Google hat sich zu dem Verfahren bisher nicht geäußert.