Jan Böhmermann: Datenabfrage hatte laut Polizei dienstliche Gründe
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Die Abfrage der Meldeadresse des Moderators Jan Böhmermann hatte nach Angaben der Polizei dienstliche Gründe. Der betreffende Berliner Beamte habe die Gründe für die Überprüfung "plausibel dargelegt".
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages zum Komplex "NSU 2.0" informiert. Diesem werden inzwischen Dutzende Drohschreiben zugerechnet, unter anderem an Politikerinnen und Prominente. Das Verfahren läuft bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Kühne-Hörmann sagte nach Angaben des Justizministeriums im Landtag, den Frankfurter Ermittlern seien diverse weitere Abfragen zu Personen von Polizeicomputern bekannt geworden. Sie nannte demnach auch eine Abfrage zu Jan Böhmermann.
Hintergrund war offenbar eine Anzeige
Einem Sprecher des Ministeriums zufolge sagte die Ministerin, Böhmermanns Daten seien am 25. Juli 2019 von einem Berliner Polizisten abgefragt worden. Dies habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 17. August 2020 erfahren. Der betreffende Beamte konnte sich demnach an die Abfrage erinnern. Hintergrund sei eine Anzeige gewesen. Er habe aber nicht sagen können, ob Böhmermann Beschuldigter, Geschädigter oder Anzeigeerstatter gewesen sei.
Die Berliner Polizei teilte auf Twitter mit, die Abfrage sei mit "protokolliertem Abfragegrund inkl. Begründung, Abfrageparameter, individueller Zugangskennung & Computerkennung" erfolgt. Es handle sich um eine "dienstliche Abfrage".
Der betreffende Beamte wird laut Pressemitteilung der Berliner Polizei nicht als Verdächtiger in den "NSU 2.0" Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft geführt. Diese war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
"FR" berichtet von Drohschreiben
Die "Frankfurter Rundschau" (FR) hatte den Sachverhalt anders dargestellt. Die Abfrage sei am 25. Juli 2020 erfolgt, wenige Tage später, Anfang August 2020, sei ein Drohschreiben per Mail verschickt worden, in dem Böhmermanns Adresse verwendet worden sei. Es sei nicht an den Satiriker, sondern an andere adressiert gewesen.
Ein Drohschreiben an Böhmermann hat die Justizministerin nach Auskunft eines Sprechers nicht erwähnt. Es liegt der "FR" nach eigenen Angaben vor. Die Berliner Polizei stellte in ihrer Pressemitteilung schließlich klar, dass die Abfrage im Juli 2019 erfolgt sei.
Der Komplex "NSU 2.0" beschäftigt die Frankfurter Staatsanwaltschaft seit vielen Monaten. Zuletzt haben die Ermittler über mehr als ein Dutzend neuer Schreiben informiert. Eine der Betroffenen ist die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz. Auch Daten der Kabarettistin Idil Baydar waren von Dienstrechnern der Polizei abgefragt worden, Linkenpolitikerin Janine Wissler ist ebenfalls betroffen.
Bei den Ermittlungen zu rechtsextremen Chats von Polizisten und Drohmails gibt es nach Angaben von Hessens Justiz mittlerweile 25 Verfahren gegen 50 Verdächtige. Von 105 Drohschreiben werden 88 dem Komplex "NSU 2.0" zugerechnet.
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