Israel muss humanitäre Hilfe für Gazastreifen ermöglichen
Im brisanten Genozidverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) gegen Israel ist eine erste Vorentscheidung da: Israel muss demnach seinen Militäreinsatz im Gazastreifen nicht sofort einstellen.
Das Uno-Gericht teilte mit, Israel müsse sicherstellen, dass alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen würden, um einen Völkermord zu verhindern. Zugleich müsse Israel sicherstellen, dass sich die humanitäre Lage dort verbessere, erklärten die Richter. Innerhalb eines Monats müsse Israel der Uno Rechenschaft darüber ablegen.
Bei dem Verfahren ging es noch nicht um den Hauptvorwurf des Völkermordes, sondern zunächst um einen Eilantrag über Schutzmaßnahmen für die Palästinenser. Dieser hatte die Uno-Richter zu einer Anordnung an Israel aufgerufen, die militärischen Handlungen im Gazastreifen sofort einzustellen.
»Der Gerichtshof ist sich des Ausmaßes der menschlichen Tragödie, die sich in der Region abspielt, sehr bewusst und ist zutiefst besorgt über den anhaltenden Verlust von Menschenleben und das menschliche Leid«, sagte Joan E. Donoghue, die Präsidentin des Gerichtshofs.
Südafrika hatte Ende Dezember Klage gegen Israel eingereicht und dem Land die Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Entscheidungen des Uno-Gerichts sind bindend. Südafrika bejubelte einen »entscheidenden Sieg« für die internationale Rechtsstaatlichkeit.
Israels Präsident Benjamin Netanyahu kündigte an, Israel werde sich weiter selbst verteidigen unter Wahrung des internationalen Völkerrechts. »Wie jedes Land hat Israel ein angeborenes Recht, sich zu verteidigen«, sagte er in einer Erklärung. »Der abscheuliche Versuch, Israel dieses Grundrecht zu verweigern, ist eine eklatante Diskriminierung des jüdischen Staates und wurde zu Recht zurückgewiesen«, sagte Netanyahu. »Wir werden diesen Krieg bis zum Sieg fortführen.«
Palästina begrüße die angeordneten vorläufigen Maßnahmen, sagte der palästinensische Außenminister Riyad al-Maliki in einer im Fernsehen übertragenen Rede. »Die Richter des IGH haben die Fakten und das Recht geprüft und zugunsten der Menschlichkeit und des Völkerrechts entschieden«, sagte er.
Al-Maliki fügte hinzu, Palästina fordere alle Staaten auf, dafür zu sorgen, dass die vom Gericht angeordneten Maßnahmen umgesetzt würden, »auch von Israel, der Besatzungsmacht«.
Baerbock pocht auf Feuerpause
Bundesaußenministerin Baerbock erklärte, »auch beim Recht auf Selbstverteidigung gibt es Regeln und auch beim Kampf gegen Terroristen gilt das humanitäre Völkerrecht«. Diese Regeln müsse Israel »auch in einem schwierigen Umfeld« einhalten, »in dem die Hamas alle Regeln bricht und Menschen als Schutzschilde missbraucht«.
»Israel muss dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza lassen und seine Operationsführung anpassen«, forderte Baerbock. »Viele hunderttausende Menschen haben auf israelische Anweisung im Süden Gazas Schutz gesucht«, argumentierte die Außenministerin. »Sie können sich nicht einfach in Luft auflösen.«
Sie wiederholte ihre Forderung nach einer »humanitären Feuerpause – auch damit endlich alle Geiseln freigelassen werden«. Baerbock äußerte sich zudem »äußerst besorgt über die verzweifelte Lage der Menschen in Chan Junis«.

