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Horst Seehofer über Verfassungsschützer nach AfD-Gerichtsentscheid: „Da platzt mir der Kragen“

March 06
09:19 2021
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Innenminister Seehofer

Foto: Omer Messinger / Getty Images

Nur eine Woche lang war die AfD unter Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Eine Woche lang galt sie, nach einer geheimen Einstufung, als Rechtsextremismus-Verdachtsfall.

Weil »hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Gesamtpartei« vorlägen, wie es in einem 1001 Seiten starken internen Gutachten des Amts heißt, das dem SPIEGEL vorliegt. Juristen und Rechtsextremismusexperten des Verfassungsschutzes haben dafür Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet.

Schließlich wurde diese Einstufung öffentlich bekannt. Am Mittwoch berichteten viele Medien, darunter auch der SPIEGEL, über den »Verdachtsfall« AfD.

Das passte den Richtern am Kölner Verwaltungsgericht offenbar so gar nicht. Denn dort läuft seit einigen Wochen ein Eilverfahren, das die AfD gegen den Verfassungsschutz angestrengt hat. Und in diesem Verfahren hatte der Inlandsgeheimdienst zugesagt, nicht öffentlich bekannt zu machen, falls er die Partei beobachten würde. Stillhaltezusage nennt sich das im Juristendeutsch.

Wenn Richter eines wohl nicht mögen, dann ist es fehlende Ruhe für ihre Verfahren. Zumal wenn es um eine so heikle Frage geht, ob es erlaubt oder vielleicht sogar dringend geboten ist, in einem Wahljahr die größte Oppositionspartei mit Geheimdienstmethoden zu überwachen.

Und so entschied das Kölner Verwaltungsgericht an diesem Freitag: Es wird erst mal nicht beobachtet, bis das Eilverfahren zu Ende ist.

Die Mitteilung der Richter fiel ungewöhnlich harsch aus. Für die Medienberichte machten sie das Bundesamt verantwortlich. Die Behörde habe mindestens »nicht hinreichend dafür Sorge getragen«, dass die Einstufung der Partei als »Verdachtsfall« nicht nach außen drang.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte diese Entscheidung am Mittwochmorgen in einer internen Schalte den Kollegen der 16 Landesämter bekannt gegeben. Öffentlich gab es keine Mitteilung dazu.

Innenminister Horst Seehofer (CSU), Haldenwangs Dienstherr, zeigt sich am Freitag verärgert. Nicht wegen der Gerichtsentscheidung, sondern er kritisiert die Verfassungsschützer, die der Länder, aber auch das eigene Bundesamt.

»Schweigen ist die wichtigste Tugend der Nachrichtendienste«, sagte Seehofer dem SPIEGEL. »Diese Tugend wurde in diesem Fall leider missachtet.« Die Vorgabe des Verwaltungsgerichts sei klar gewesen, dass über die Entscheidung und das Gutachten nicht gesprochen werden dürfe. Aber »natürlich« sei wieder geplaudert worden, kritisierte Seehofer, von wem auch immer: »Da platzt mir der Kragen.« Es sei »nicht klug gewesen«, gleich nach der Entscheidung alle Amtschefs in den Ländern über eine Videokonferenz zu informieren.

Doch die Frage ist, wie es anders hätte laufen können. Das Bundesamt arbeitet ständig eng mit den Landesämtern zusammen, sie bilden den sogenannten Verfassungsschutz-Verbund.

Für das AfD-Gutachten haben die Ämter in den Bundesländern etliches Material beigesteuert, wie das in diesem Zusammenschluss üblich ist. Viele Fußnoten in dem Gutachten verweisen auf ihre Zulieferungen. Genauso üblich ist, dass das Bundesamt das Ergebnis seiner Prüfungen den Ländern mitteilt. Schließlich brauchen sie die Einschätzung der Zentrale in Köln auch für ihre Bewertung vor Ort.

Der Kreis der Eingeweihten wurde zuletzt immer größer. Auch an das Kölner Verwaltungsgericht war in den vergangenen Tagen ein umfangreicher Schriftsatz des Verfassungsschutzes gegangen – und damit auch an die an dem Verfahren beteiligte AfD.

Bei den Rechtsaußen wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als »Klatsche« für den Verfassungsschutzchef gewertet. Haldenwang gilt, seitdem er Hans-Georg Maaßen an der Spitze des Geheimdienstes ablöste, in der Partei als eine Art Hassfigur.

Schließlich wurde nach seinem Amtsantritt das völkisch-nationalistische »Flügel«-Netzwerk im März 2020 als rechtsextrem eingestuft. Kurz darauf löste es Anführer Björn Höcke offiziell auf. Das Bundesamt aber bezweifelt in seinem neuesten Gutachten, dass der Einfluss des Netzwerks dadurch erloschen sei.

Einmal mehr suchten viele AfD-Politiker den Eindruck zu erzeugen, die AfD habe einen juristischen Erfolg errungen.

Doch dem ist nicht so. Denn das Verwaltungsgericht hat sich mit der entscheidenden Frage in seinem Beschluss von Freitag noch gar nicht beschäftigt: ob die AfD als verfassungsfeindlich anzusehen ist.

Dass es dafür gewichtige Argumente gibt, zeigt das interne Gutachten des Geheimdienstes. Darin warnt das Amt sogar vor einer zunehmenden Gewaltbereitschaft innerhalb der AfD: »Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden.«

»Einem gewichtigen Teil der Partei«, so schreiben die Verfassungsschützer, gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen – »sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken«.

Icon: Der Spiegel

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