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Heizungsgesetz soll doch diese Woche noch in den Bundestag, Ampel einigt sich

June 13
19:08 2023

Kaum ein Projekt sorgte in der Ampelkoalition für so viel Streit wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mehrmals verschob die Koalition den Termin, um das Gesetz zur Beratung in den Bundestag einzubringen. Nun haben SPD, Grüne und FDP diese Hürde genommen: Nach SPIEGEL-Informationen kommt das Vorhaben nun doch noch in dieser Woche ins Parlament. Darauf hat sich eine Spitzenrunde der Koalition verständigt.

Zuletzt hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und FDP-Chef Christian Lindner eingeschaltet, um den Streit zu schlichten. Zuvor war ein Gespräch auf Ebene der Fraktionschefs gescheitert. Hintergrund der Bemühungen ist die Absicht, die Gesetzesnovelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen; der letzte Sitzungstag vor der Pause ist am 7. Juli. Zwischenzeitlich waren Zweifel aufgekommen, ob alle Koalitionäre – insbesondere von der FDP – dieses Ziel verfolgen.

Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 soll laut Gesetzentwurf möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen defekte Heizungen repariert werden.

Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch in der Koalition umstritten. Vor allem die FDP will Nachbesserungen.

Dem SPIEGEL liegt der vorläufige Einigungstext mit der Überschrift: »Leitplanken der Ampel-Fraktion zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes« vor. Darin halten die drei Parteien gleich zu Beginn fest, dass man das Heizungsgesetz eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnen möchte. Diese solle »der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein«, heißt es in dem Text: »Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an.«

Verbindung mit kommunaler Wärmeplanung

Das Gesetz soll wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Allerdings soll eine Verpflichtung für Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent zunächst nur für Neubauten gelten. Geht in Bestandsbauten eine Gas- oder Ölheizung kaputt, dann gelten die Regeln des GEG nicht, solange es keine gültige Wärmeplanung in der Kommune gibt. Dann dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auch auf den Einsatz von Wasserstoff ausgelegt sind. Deutschlandweit sollen die Wärmepläne bis 2028 fertig sein.

Dabei werden Länder und Kommunen in die Pflicht genommen: Sie sollen bis 2028 konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Wenn bis dahin kein entsprechendes Konzept vorliegt, müssen Bürgerinnen und Bürger die Vorgaben aus dem GEG einhalten, wonach eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Neben Holzpelletsystemen sind das derzeit vor allem Wärmepumpen.

Neben weiteren Eckpunkten, wie mit dem Austausch von Heizungen in Mietwohnungen zu verfahren ist, findet sich in dem Einigungspapier auch ein Absatz über die Förderung neuer Heizungen. »Haushalte dürfen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden«, heißt es da. Deshalb werde es vonseiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtige.

»Paradigmenwechsel«, »fundamentale Änderungen«

»Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist«, steht in der Einigung. Wesentlich konkreter, wie die Förderung ausgestaltet wird, wird es nicht. Reichlich unspezifisch heißt es weiter, man werde »Ausnahmeregelungen, wie z.B. die Regelung zur 80-Jahres-Grenze« bei Haus- oder Wohnungseigentümern überarbeiten und »plausibler« gestalten. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass Menschen über 80 Jahre von der Austauschpflicht ausgenommen sein sollten. Auch daran hatte es Kritik gegeben.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, man werde das Gesetz deutlich verbessern und sprach angesichts der Einigung von einem »Paradigmenwechsel«. Grünen-Fraktionschefin Dröge sagte, mit dem GEG schaffe man einen Meilenstein für mehr Klimaschutz in Deutschland. Zugleich sprach sie von einem wichtigen Gesetz für mehr soziale Gerechtigkeit.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, er freue sich, dass man »fundamentale Änderungen« am GEG vereinbart habe. Zudem gehe der Staat in Vorleistung – damit ist die kommunale Wärmeplanung gemeint. Deshalb würden Regeln für neue Heizungen im Bestand erst »ab etwa 2028« gelten.

Das GEG wurde im Koalitionsvertrag der Ampelparteien für das Jahr 2025 vorgesehen. Im vergangenen März einigten sich die drei Parteien in einem Koalitionsausschuss unter dem Eindruck der Energiekrise, das Gesetz auf das Jahr 2024 vorzuziehen. Ein erster Entwurf des Gesetzes, das in der Verantwortung von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium liegt, wurde im Februar öffentlich. Daraufhin entbrannte eine heftige Kontroverse vor allem zwischen FDP und Grünen.

Auf einem weiteren Koalitionsausschuss im März dieses Jahres stimmte die FDP trotz Widerstand zu, die Gesetzesnovelle in veränderter Form noch bis zur Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Einen neuen Entwurf des GEG verabschiedete das Kabinett Mitte April. Darin gab FDP-Chef Christian Lindner eine Protokollnotiz ab und mahnte weitere Veränderungen im parlamentarischen Verfahren an.

Die Debatte über das GEG nahm daraufhin noch weiter an Fahrt auf. Schon im Mai scheiterten Grüne und SPD an der FDP, das Gesetz in den Bundestag einzubringen.

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