George Floyd: Fall soll erst 2021 vor Gericht kommen

Anwohner vor Floyd-Gedenkstätte in Minneapolis: Ein Jahr warten
CARLOS BARRIA/ REUTERS
Das Hauptverfahren gegen vier wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd angeklagte Ex-Polizisten am 8. März kommenden Jahres beginnen. Zuvor soll es am 11. September noch eine Anhörung zu Verfahrensfragen geben, wie Richter Peter Cahill laut Medienberichten in Minneapolis verfügte.
Cahill warnte die Beteiligten auch, dass bei weiteren öffentlichen Äußerungen zu dem Fall eine Verlegung des Verfahrens an einen anderen Ort nötig sein könnte, um einen fairen Prozess zu garantieren, wie unter anderem die Fernsehsender ABC5 und Kare11 berichteten.
Der Hauptangeklagte Derek Chauvin nahm demzufolge über Videolink aus dem Gefängnis an der Anhörung teil, die übrigen drei Angeklagten waren im Gerichtssaal. Ihnen drohen lange Haftstrafen. Zwei der inzwischen entlassenen Polizisten sind auf Kaution frei.
Floyd starb noch an Ort und Stelle
Der unbewaffnete Floyd war am 25. Mai in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota bei einer brutalen Festnahme ums Leben gekommen. Sein Tod führte im ganzen Land zu Massenprotesten gegen Polizeigewalt und Rassismus. Die Polizisten hatten Floyd wegen des Verdachts, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben, festgenommen.
Sie drückten ihn daraufhin auf der Straße zu Boden. Der weiße Polizist Derek Chauvin drückte sein Knie rund acht Minuten lang in Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb an Ort und Stelle.
Derek Chauvin wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen, worauf in Minnesota bis zu 40 Jahre Haft stehen. Den übrigen Ex-Polizisten wird Beihilfe zur Last gelegt. Einer von ihnen plädierte auf nicht schuldig und berief sich auf das Recht der Anwendung verhältnismäßiger Gewalt zur Selbstverteidigung, wie ein bei Gericht eingereichtes Dokument zeigte.
Die Anwälte der übrigen Angeklagten nahmen Medienberichten zufolge zu den Vorwürfen noch nicht Stellung. Die etwa einstündige Anhörung wurde nicht im Fernsehen übertragen. Der Zugang zum Gerichtssaal für Journalisten war auch wegen der Coronavirus-Pandemie begrenzt worden.
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