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Elterngeld-Kürzung, Erleichterungen für Mini-Solarkraftwerke: Beschlüsse der Regierung im Überblick

August 17
03:28 2023

Für die Bundesregierung war es die erste Kabinettssitzung nach drei Wochen Sommerpause. Und umgehend gab es wieder Streit. So blockiert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) das Wachstumschanchengesetz von FDP-Finanzminister Christian Lindner (lesen Sie hier die ausführliche Meldung über die Hintergründe).

Bei anderen Projekten hingegen konnte sich das Kabinett einigen – und es wurden wichtige Vorhaben verabschiedet. Der Überblick:

Kürzungen bei bei Renten- und Pflegeversicherung

Die Bundesregierung hat Einsparungen in verschiedenen Ministerien auf den Weg gebracht, um im Haushaltsjahr 2024 die Schuldenbremse einzuhalten. Das Kabinett billigte das entsprechende Haushaltsfinanzierungsgesetz von Finanzminister Christian Lindner (FDP), wie Regierungsvertreter bestätigten. Dies sieht unter anderem Kürzungen bei den Zuschüssen zur gesetzlichen Renten- und zur Pflegeversicherung vor, deren Defizit seit Jahren mit Milliardenzuschüssen aus Steuergeldern abgemildert wird.

Obergrenze für Elterngeldbezug

Das Bundeskabinett hat aus haushaltspolitischen Gründen zudem beschlossen, dass Elterngeld künftig nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe fließen soll. Konkret sollen ab 2024 Spitzenverdiener diese Sozialleistung nicht mehr bekommen, sondern nur noch Eltern, die zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr haben. Bisher lag diese Grenze bei 300.000 Euro. Diese geplante Kürzung wurde unter familienpolitischen Gesichtspunkten teils heftig kritisiert. Betroffen wären allerdings nur ein paar Zehntausend Topverdiener. Dem Entwurf zufolge sollen so pro Jahr bis zu 500 Millionen Euro eingespart werden.

Höherer CO₂-Preis

Mit demselben Gesetzentwurf wird auch die Kohlendioxidabgabe beim Tanken und Heizen in zwei Schritten für die Jahre 2024 und 2025 erhöht. Für den Klima- und Transformationsfonds der Regierung bedeutet das: Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Über den gesamten Bundeshaushalt entscheidet der Bundestag erst zum Abschluss der Haushaltswoche am 1. Dezember. Bis dahin sind zahlreiche Änderungen im Etatentwurf und womöglich auch bei den Sparvorhaben zu erwarten. Der am 5. Juli vom Kabinett beschlossene Etatentwurf für 2024 sieht vor, dass die Schuldenbremse das zweite Jahr in Folge wieder eingehalten wird. Den Spielraum für die zulässige Neuverschuldung will Lindner mit knapp 16,6 Milliarden Euro voll ausschöpfen.

Ausbau der Solarenergie

Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zum Ausbau der Solarenergie auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte dazu einen Bürokratieabbau, um über 50 identifizierte Hemmnisse in der Praxis anzugehen. Das entsprechende Gesetz könnte im Herbst im Parlament beraten werden und womöglich Anfang 2024 in Kraft treten.

Konkret soll bei einfachen Solaranlagen auf Balkonen die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Außerdem wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb von Mietshäusern erleichtert. Bei kleineren Anlagen in Unternehmen soll es leichter werden, ein nötiges Zertifikat vorzulegen. Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowatt ausgeweitet. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der Leistung. (Lesen Sie hier, worauf Käufer bei Solarkraftwerken achten sollten .)

Zudem sollen landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Solaranlagen geöffnet werden. Der Zubau von Fotovoltaik auf diesen Flächen soll dabei aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Solaranlagen sollen künftig auch verstärkt auf schon versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden.

Wärmeplanung der Kommunen

Bei der kommunalen Wärmeplanung erwägt die Bundesregierung längere Übergangsfristen, ab denen die Vorgaben zum Einbau klimafreundlicher Heizungen greifen sollen. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf beinhalte einen entsprechenden Prüfauftrag für die Bundestagsberatungen, ob den Kommunen mehr Zeit eingeräumt werden könne, sagte ein Regierungsvertreter der Nachrichtenagentur Reuters.

Das hätte auch Auswirkungen auf das umstrittene Gesetz für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Großstädte ihre Pläne zur Wärmeversorgung bis 30. Juni 2026 vorlegen müssen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern soll dies bis Mitte 2028 gelten.

Im Anschreiben zum Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verweist die Bundesregierung demnach darauf, dass in der Anhörung von Ländern und Verbänden Bedenken gegen die in der Koalition vereinbarten Fristen vorgebracht worden seien. Die Bundesregierung nehme diese Bedenken sehr ernst und »bittet den Deutschen Bundestag zu prüfen, ob dem Verlangen nach Fristverlängerung … entsprochen werden sollte«.

Eine Fristverlängerung würde auch längere Übergangsfristen für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen bedeuten. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll für bestehende Bauten die im geplanten Gebäudeenergiegesetz ab 2024 vorgesehene Pflicht greifen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz soll nach langem Streit in der Ampelkoalition nun Anfang September vom Bundestag verabschiedet werden.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden die Länder und damit alle fast 11.000 Städte und Gemeinden erstmals zu einer verbindlichen Planung verpflichtet, in welchen Gebieten ein Anschluss an ein Fernwärme- oder ein Wasserstoffnetz möglich sein wird. Dies soll eine Alternative etwa zu einer mit Strom betriebenen Wärmepumpe sein, die als klimafreundlich gilt.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung hieß es, das Kabinett habe auch dafür gestimmt, dass Deutschland jährlich mindestens zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung ausgeben will. Diese im Entwurf noch vorgesehene Einigung auf die sogenannte Nato-Quote wurde jedoch kurzfristig gestrichen. Die Quote soll damit auch weiterhin im mehrjährigen Durchschnitt erfüllt werden können. Wir haben die fehlerhafte Passage entfernt.

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