Donald Trump: US-Richterin lehnt Antrag auf ihren Rücktritt vom Strafverfahren ab
In den USA hat eine Richterin ihren in einen Befangenheitsantrag des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump geforderten Rücktritt abgelehnt. In ihrer Stellungnahme vom Mittwoch (Ortszeit) schrieb die US-Bezirksrichterin im US-Bundesstaat Washington, Tanya Chutkan, dass ihre früheren Äußerungen nicht dazu führten, dass sie sich von dem Fall gänzlich zurückziehen müsse. Sie hatte sich damals zu der Verurteilung von Personen geäußert, die sich wegen der Stürmung des US-Kapitols verantworten mussten.
»Die Äußerungen zeugen sicherlich nicht von einem tiefsitzenden Vorurteil, das ein faires Urteil unmöglich machen würde«, so Chutkan.
Trumps Anwälte führten Chutkans Äußerungen bei zwei mit dem Fall verbundenen Anhörungen als Beweis dafür an, dass sie bereits Schlüsse über Trumps strafrechtliche Verantwortung gezogen hatte und nicht neutral sein konnte. In einer Anhörung sagte Chutkan, die Randalierer seien durch »blinde Loyalität gegenüber einer Person motiviert, die übrigens bis heute frei ist«.
Die US-Bezirksrichterin leitet das Verfahren, in dem Trump vorgeworfen wird, versucht zu haben, seine Niederlage bei den Präsidentschaftswahlen 2020 zu kippen. Die Anklage wirft Trump vor, sich mit sechs anderen Personen verschworen zu haben, um das Ergebnis der Präsidentschaftswahl 2020 zu manipulieren. Demnach habe Trump wider besseres Wissen behauptet, die Wahl sei gefälscht worden. Er habe diesen unbewiesenen Vorwurf wiederholt, um eine Stimmung des Misstrauens und der Wut im ganzen Land zu provozieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Ablauf der Wahl zu untergraben. Der Ex-Präsident hat die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol zurückgewiesen.
Bei den Republikanern hat Trump bislang die besten Chancen, als Herausforderer des demokratischen Amtsinhabers Joe Biden für die Präsidentschaftswahl 2024 nominiert zu werden. Chutkan setzte den Prozessbeginn gegen Trump auf den 4. März fest. Dessen Anwälte hatten beantragt, den Prozess erst im April 2026 beginnen zu lassen.

