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Coronabeschluss: Mit wem Sie Weihnachten jetzt (nicht) feiern dürfen

December 13
18:45 2020
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Foto: Annie Otzen / Getty Images

Fünf Seiten umfasst das Beschluss-Papier von Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, 16 Punkte. Einer davon dürfte viele Bürger am meisten interessieren: die Regelungen an Weihnachten.

Im Grundsatz soll bis zum 10. Januar 2021 ja gelten: Private Treffen sind nur mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt erlaubt, und zwar mit maximal fünf Personen im Alter von über 14 Jahren, jüngere Kinder sind von der Regel ausgenommen.

Doch welcher Konstellation dürfen Familien nun zusammenkommen, um Weihnachten zu feiern?

Für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember hat sich die Telefonkonferenz der Entscheider auf eine Abweichung von der obigen Regel geeinigt, die für Familien einen etwas größeren Rahmen erlauben soll, als die obige Regel. »Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden«, heißt es.

Doch wer darf mit wem? Die Antwort der Politik ist – so steht es in dem Papier, das dem SPIEGEL vorliegt – ein Satz-Ungetüm über zehn Zeilen, bestehend aus 81 Wörtern, dass noch für Diskussionen sorgen könnte, in der Politik, aber auch in Familien (die komplette Regelung finden Sie im Original am Ende dieser Meldung).

Dechiffriert bedeutet es:

1. Erlaubt sind an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinaus gehenden Personen über 14 Jahren.

2. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

3. Erlaubt werden sollen eigentlich nur Treffen im engsten Familienkreis. Weil der aber formal schwer einzugrenzen ist, hat die Politik verschiedene Personenkreise konkret genannt: »Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige«.

4. Die Politik appelliert an alle, vor einem Treffen an Weihnachten eine »Schutzwoche« einzulegen und alle Kontakte drastisch zu reduzieren.

Ein Beispiel:

Ein älteres Ehepaar kann also mit zwei erwachsenen Kindern, deren Lebenspartnern und allen Enkelkindern unter 14 Jahren feiern (Hausstand plus 4).

Die Regelung erstreckt sich allerdings nur auf Verwandte in »gerader Linie«. Ein älteres Paar mit einem erwachsenen Kind dürfte also zu dessen Familie (Hausstand plus 2) nicht zusätzlich noch Onkel und Tante einladen, selbst wenn die Zahl vier erwachsener Gäste nicht erreicht ist.

Hat das Paar drei erwachsene Kinder mit eigener Familie (Hausstand plus 6) müsste eines der Kinder anderweitig feiern.

Anders sieht es aus, wenn eines der drei Kinder zwar volljährig ist, aber noch zu Hause lebt. Dann zählt es zum Hausstand der Eltern (Hausstand plus 4).

Die Beispiele zeigen auch, wie schwer sich die Verhandler getan haben, eine Lösung für die Weihnachtstage zu finden. Offenbar sind auch nicht alle Seiten mit der nun verkündeten Formulierung glücklich. So heißt es in einem Protokoll aus Teilnehmerkreisen, unter dem Punkt komme »das Gewollte nicht hinreichend klar zum Ausdruck«. Es solle sich nicht um eine Ausnahme, sondern um eine »Ergänzung« für Weihnachten handeln. Es solle auch nicht so wirken, »dass nicht auch Treffen außerhalb der Familie zulässig sind. Nur gelten dann die üblichen Kontaktbeschränkungen«.

Wer mit Freunden Weihnachten feiert, für den gilt also die allgemeine Shutdown-Regel: insgesamt maximal zwei Hausstände, nicht mehr als fünf Personen über 14 Jahren.

In dem Papier findet sich zudem eine wichtige Einschränkung: Die Weihnachtsregelung gilt nur »in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen«. Sollte die Lage weiter eskalieren, könnten einzelne Landesregierungen demnach also auch an den Feiertagen zu strikteren Kontaktbeschränkungen übergehen.

Punkt 3. des Beschlusspapiers im Wortlaut:

»Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein.

In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.

Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).«

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels hieß es, Onkel und Tanten könnten auch eingeladen werden. Das ist nicht der Fall, weil sie nicht zur Verwandtschaft »in gerader Linie« gehören.

Icon: Der Spiegel

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