Corona-Lockerungen: Das ist in Ihrem Bundesland derzeit erlaubt

31. Mai auf dem Landwehrkanal in Berlin: Wie viel Abstand muss sein?
Omer Messinger/ imago images/ZUMA Wire
Das Gleichgewicht zwischen Rückzug und Teilhabe am öffentlichen Leben ist in der Corona-Pandemie weiter prekär. Mancher scheint erste Lockerungen als Freibrief zu interpretieren, in sein altes Leben zurückzukehren. So zeigte sich die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci entsetzt über die Bilder hunderter Schlauchboote, die am Wochenende über Spree und Landwehrkanal geschippert waren – zu lauter Musik und offenbar ohne Einhaltung von Abständen unter den Feiernden. "Ich bleibe dabei: Es ist nicht die Zeit für Partys!", schrieb Kalayci auf Twitter.
Die Bundesländer können im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden, wie weit sie das öffentliche Leben wieder öffnen. Hier der aktuelle Stand derLockerungen in den Ländern.
Baden-Württemberg: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen, ebenso Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels. Letzteren ist es allerdings bis auf Weiteres untersagt, Wellness-Bereiche zugänglich zu machen. Auch Freizeitparks dürfen wieder besucht werden, dasselbe gilt für Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
In privaten Räumen dürfen bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts sowie deren Lebenspartnern darf diese Personenzahl sogar noch überschritten werden. In der Öffentlichkeit darf man sich bis zum 15. Juni nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie eines weiteren Haushalts aufhalten. Fitnessstudios dürfen seit Dienstag wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen in Hallen trainieren.
Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, etwa durch Abstände oder begrenzte Teilnehmerzahlen. Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise eine Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
Bayern: Restaurants dürfen sowohl ihre Außen- als auch die Innenbereiche öffnen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Freizeitparks, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab dem 8. Juni. Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen ab 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen erlaubt – etwa in Reithallen.
Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten. Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
Berlin: Kneipen und Bars können seit Dienstag wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen, ebenso die Freibäder. Größere Freizeitparks gibt es nicht. Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammenwohnen oder nicht.
Seit Dienstag dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren. Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr. Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.
Brandenburg: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen. Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet. Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen. Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen. Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt. Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.
Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen. Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso. Die ersten Freibäder können öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzepts generell geöffnet werden.
Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.
Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Alle Vorschulkinder können wieder in Kitas kommen. Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
Hamburg: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen. Freibäder dürfen seit Dienstag unter Auflagen wieder öffnen. Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden. Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.
Hessen: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen. Hotels, Ferienwohnungen, Freizeitparks und Campingplätze können öffnen. Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Im öffentlichen Raum dürfen Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein. Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet. Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Kitas sollen ab Dienstag wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants, Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben. Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks bleiben geschlossen. Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten treffen. Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen.
Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, Bars nicht. Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden. Freibäder dürfen öffnen, ebenso Freizeitparks. Angehörigen von zwei Haushalten ist es gestattet, sich in der Öffentlichkeit zu treffen. Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios. Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen. Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt aber auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen. Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche. Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, ab 8. Juni soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben.
Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden. Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen. Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni. Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen. Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.
Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.
Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen seit Dienstag wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.
Saarland: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen. Freibäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Wann Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar. Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten. Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
Versammlungen unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
Sachsen: Restaurants und Bars dürfen öffnen. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen. Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Es können sich zwei Hausstände treffen. Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt. Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
Sachsen-Anhalt: Alle Restaurants und Bars, Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze können wieder öffnen. Freibäder und Freizeitparks ebenfalls. Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen. Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
Seit Dienstag kehren Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurück. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.
Schleswig-Holstein: Restaurants und Bars können öffnen. Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz. Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen. Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen. Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren. Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Thüringen: Restaurants und Bars können öffnen. Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen ebenfalls. Freibäder können öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie. Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können seit Montag in Hallen zurückkehren. Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich. Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Seit Dienstag soll dieser in allen Kitas gelten. Alle Schüler können seit Dienstag auch wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen.
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