Corona-Krise: Einschulungsuntersuchungen fallen wegen Epidemie vielerorts aus

Kin bei einer Ärztin (Symbolbild): Schuleingangsuntersuchungen sind in den meisten Bundesländern die einzig verpflichtenden Untersuchungen
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Ob Hörfähigkeit, Feinmotorik oder Frustrationstoleranz: In Deutschland müssen alle Kinder vor der Einschulung einmal zum Schularzt und werden sowohl körperlich als auch kognitiv durchgecheckt. Diese sogenannte Schuleingangsuntersuchung ist meist in den jeweiligen Schulgesetzen der Länder geregelt. Wegen des Coronavirus sind Einschulungsuntersuchungen nun aber vielerorts ausgefallen – denn für die Gesundheitsämter, in denen die Untersuchung normalerweise stattfindet, hatte die Bewältigung der Pandemie oberste Priorität, wie etwa das bayerische Gesundheitsministerium meldet. Deswegen seien nicht alle Schulanfänger untersucht worden.
Ähnlich sieht es in Bremen, Niedersachsen oder Berlin aus. Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen schätzt, dass bisher rund 30 Prozent der Schuleingangsuntersuchungen in NRW nicht stattgefunden haben.
Zwar wurden die Untersuchungen mittlerweile fortgesetzt, doch Länder wie NRW und Niedersachsen gehen davon aus, dass sie bis zu Beginn des neuen Schuljahres nicht alle Untersuchungen nachholen können. Eingeschult werden die Kinder natürlich trotzdem – obwohl die Untersuchung verpflichtend ist. Doch welche Folgen haben mögliche Ausfälle für die Kinder und die Schulen?
Anders als früher geht es bei den Untersuchungen nicht mehr darum, dass die Kinder ihre "Schulreife" demonstrieren. Im Mittelpunkt stehe vielmehr, "den Entwicklungsstand des Kindes festzustellen, um die Schule gegebenenfalls auf besondere Förderungsnotwendigkeiten hinzuweisen", erläutert etwa ein Berliner Gesundheitsamt.
Zahlreiche Tests und Untersuchungen
Aus pädagogischer Sicht sei es nicht unbedingt bedenklich, wenn die Eingangsuntersuchungen in diesem Jahr teils ausfallen müssten, sagt die Erziehungswissenschaftlerin Helga Kelle, die zu Schuleingangsuntersuchungen geforscht hat und an der Uni Bielefeld lehrt. Kinder würden mittlerweile eng beobachtet, es gebe schon vor den Einschulungsuntersuchungen zahlreiche Termine wie etwa die Sprachstandserhebung oder die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, zu denen die Kinder von Geburt an zu festgelegten Zeiträumen immer wieder eingeladen werden.
Auch im Rahmen des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen gebe es zahlreiche Maßnahmen, bei denen noch vor der Schule präventiv auf Kinder geschaut werde. Zudem arbeiteten Kitas und Schulen beim Übergang vielerorts eng zusammen und tauschten sich über die Kinder aus. Es sei deshalb unwahrscheinlich, dass Kinder erst bei der Einschulungsuntersuchung auffallen.
Auch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen geht davon aus, "dass Kinder mit besonderen Bedarfen und Entwicklungsverzögerungen auf ihrem bisherigen Weg grundsätzlich bereits erkannt wurden".
Teils einzig verpflichtender Arztbesuch
Allerdings sind die Schuleingangsuntersuchungen in den meisten Bundesländern die einzigen Untersuchungen, bei der theoretisch kein Kind durchrutschen kann. Denn die U-Untersuchungen sind nur in wenigen Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg Pflicht. Allerdings haken in den meisten anderen Bundesländern die Behörden auch nach, wenn die Kinder nicht zum Kinderarzt gehen und schicken dafür teils sogar Jugendamtsmitarbeiter zu ihnen nach Hause. Die Beteiligung ist entsprechend hoch.
Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts nehmen an der U9, die rund um den 5. Geburtstag und damit zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie die Einschulungsuntersuchung stattfindet, 98 Prozent der Kinder in Deutschland teil. In Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status und wenn beide Eltern einen Migrationshintergrund haben, sei der Anteil mit 96 beziehungsweise 95 Prozent etwas niedriger.
Vorerkrankung könnte unerkannt bleiben
Es ist also durchaus denkbar, dass Kinder, die weder in eine Kita noch zu den U-Untersuchungen gehen, durchs Raster fallen. Norman Heise vom LandesElternAusschuss Berlin, der die Eltern von Schulkindern in der Hauptstadt vertritt, sorgt sich vor allem darum, dass dadurch medizinische Vorerkrankungen nicht erkannt werden könnten, etwa ein Haltungsschaden, der auch den Lehrkräften im Schulalltag nicht auffalle.
Die Gesundheitsministerien der Bundesländer betonen, wie wichtig sie die Untersuchungen finden, keines der angefragten Länder will den Termin beim Amtsarzt bedenkenlos ausfallen lassen. Bremen, Bayern und Baden-Württemberg etwa gehen davon aus, dass sie die Untersuchung bis zum Schulbeginn nachholen können, was vor allem im Ländle klappen sollte, da hier schon im vorletzten Kindergartenjahr untersucht wird. Sachsen etwa teilt mit, dass die Untersuchung der angehenden Erstklässler schon bis Ende Januar abgeschlossen wurde – also noch vor Ausbruch der Pandemie.
Prioritätenliste aus NRW
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stellt man sich hingegen darauf ein, dass nicht mehr alle Kinder bis zum Schulbeginn untersucht werden – und spricht sich dafür aus, Kinder bevorzugt einzuladen, bei denen ein besonderer Bedarf anzunehmen ist.
Wie das aussehen könnte, hat das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet. Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte sind demnach aufgerufen, nach Rücksprache mit Eltern den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zu kontaktieren, wenn sie in der Kita oder in ihrer zukünftigen Klasse Kinder mit auffälligem Entwicklungsstand oder besonderem Förderbedarf haben.
Darüber hinaus sei es in der aktuellen Ausnahmesituation denkbar, bestimmte Gruppen bevorzugt zur Einschulungsuntersuchung einzuladen. Und zwar
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Kinder, die nicht zur U9 erschienen sind und
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Kinder aus Stadtteilen, bei denen die Eingangsuntersuchungen in der Vergangenheit überdurchschnittlich häufig Förderbedarf oder weitere ärztliche Abklärung ergeben haben.
Das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen weist zudem auf die Möglichkeit hin, dass die Gesundheitsämter vor Ort auch Dritte mit der Durchführung der Untersuchung beauftragen können, also etwa niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
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