Corona in Gütersloh: Haftet Tönnies für wirtschaftliche Schäden aus dem Lockdown?

Geschlossener Kiosk in Gütersloh
Jonas Güttler/ dpa
Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war die Sache klar: Er erwartet, dass der Fleischkonzern Tönnies für die Folgen des Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh die "unternehmerische Verantwortung" trage. Man müsse nun "zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten" prüfen, so Heil Anfang der Woche im ARD-"Morgenmagazin". Es geht auch um die Frage, ob Geschäftsleute, die nun unter der Notsituation im Kreis Gütersloh zu leiden haben, den Fleischbaron dafür haftbar machen könnten.
Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sieht nach eigenen Worten die Firma Tönnies in der Verantwortung: "Es wird derzeit sehr genau geprüft, ob und gegen welche Regeln das Unternehmen verstoßen hat und wo es in Haftung genommen werden kann", sagte Laschet dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".
Doch die Antwort auf die Haftungsfrage dürfte nicht so einfach ausfallen. Denn die rechtliche Lage ist kompliziert.
Zwar hat Tönnies möglicherweise gegen die nordrhein-westfälische Corona-Verordnung verstoßen. Etwa indem Kontakte unter den Beschäftigten wohl nicht so weit wie möglich reduziert wurden und in der Kantine nicht für einen Mindestabstand von 1,5 Metern gesorgt war. Daher sei ein Anspruch auf Schadensersatz aus "unerlaubter Handlung" theoretisch denkbar, sagt Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. "Einen solchen zu konstruieren ist hier aber ein steiniger Weg."