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Cannabis-Gesetz nachgeschärft: Bundestag beschließt THC-Grenzwert für Autofahrer

June 07
03:16 2024

Politik

Mit dem Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum "in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".

Mit dem Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum "in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte".

Gut zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis bessert der Bundestag das umstrittene Gesetz nach. Die nun beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor, außerdem sollen die neuen Anbauvereine stärker kontrolliert werden können.

Der Bundestag hat einen Grenzwert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr beschlossen. Das Parlamentsplenum nahm in der Nacht zum Freitag einen Gesetzentwurf der Ampel-Regierung an, der den Cannabis-Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum festlegt. Der nun geplante Wert ist laut der Expertenkommission vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem gibt es wegen der Risiken des Mischkonsums ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten. Fahranfänger dürfen, wie auch beim Alkohol, nur komplett nüchtern ans Steuer.

Lauterbach sagte Nachbesserungen zu

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Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte den Ländern deshalb in einer Protokollerklärung Nachbesserungen zu. Jetzt soll ihnen nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt werden, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen. So soll auch die Entstehung von Großplantagen verhindert werden können.

Außerdem wird die bereits vorgesehene Evaluation des Cannabis-Gesetzes erweitert: Neben Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz sollen auch die Besitzmengen und Weitergabemengen der Anbauvereinigungen untersucht werden.

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa

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