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Berlin: Antidiskriminierungsgesetz sorgt bundesweite für Aufregung

June 11
23:07 2020
Polizisten bei einem Einsatz am 1. Mai 2020 in Berlin Icon: vergrößern

Polizisten bei einem Einsatz am 1. Mai 2020 in Berlin

Christophe Gateau/ dpa

Die Berliner Linken wollten es schon vor zehn Jahren, die rot-schwarze Regierung kam ihnen dazwischen – nun hat das Abgeordnetenhaus vergangene Woche mit rot-rot-grüner Regierungsmehrheit verabschiedet, was schon 2016 im Koalitionsvertrag festgezurrt worden war: das Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG.

Wer in der Hauptstadt von öffentlicher Stelle diskriminiert wird, beim Behördengang, bei der Ticketkontrolle in der Bahn oder im Umgang mit der Polizei, kann künftig dagegen klagen und sich auf dieses Gesetz beziehen. Stellt das Gericht eine Diskriminierung fest, steht dem Opfer eine Entschädigung des Landes Berlin zu. Klageberechtigt sind auch Verbände. 13 mögliche Diskriminierungsmerkmale werden im Gesetz aufgeführt: von Geschlecht über Weltanschauung und Behinderung bis hin zum sozialen Status und rassistischen Zuschreibungen.

Das Gesetz ist bundesweit das erste seiner Art und damit nicht weniger als eine kleine Revolution bei der Bekämpfung von Diskriminierung durch staatliche Stellen. Gemeint sind damit Vertreter der Berliner Landesbehörden, also Polizisten, Lehrer, Richter, aber auch die landeseigenen Unternehmen, etwa die Verkehrs- und Wohnungsgesellschaften in Berliner Hand.

Und da das LADG in einer Zeit beschlossen wurde, in der die Debatte über Rassismus und Polizeigewalt von den USA auch nach Deutschland geschwappt ist, schaut der Rest der Republik noch einmal genauer hin. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) spricht von einem "Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft".

Bisher allerdings manifestiert sich diese Strahlkraft vor allem in laustarker Kritik aus der Union und von der Polizei. Das Gesetz sei "im Grunde ein Wahnsinn", sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) dem "Tagesspiegel", Polizisten würden unter Generalverdacht gestellt. Innenpolitiker aus CDU und CSU befürchten eine Klagewelle gegen Sicherheitskräfte, auch weil die Beweislast umgekehrt werde – also der Beklagte belegen müsse, dass der Diskriminierungsvorwurf zu Unrecht erhoben wird.

Tatsächlich sieht das LADG eine sogenannte Beweiserleichterung vor. Weil sich beispielsweise Rassismus oder Homophobie in den Köpfen der Handelnden abspielt, lässt sich letztlich nicht beweisen, ob jemand aus diesen Motiven gehandelt hat, so die Argumentation. Deshalb ist es ausreichend, wenn ein Betroffener einen Verstoß gegen das Gesetz vor Gericht "überwiegend wahrscheinlich" glaubhaft macht. Der Beklagte, also etwa der Lehrer oder der Polizist, würde dann seine Sicht der Dinge darstellen können, am Ende wägt das Gericht ab, welche der beiden Positionen glaubwürdiger ist.

Diese Beweiserleichterung ist fester Bestandteil des deutschen Rechts und wird bereits dort angewendet, wo ein Beweis schwer zu erbringen ist, etwa im Arzthaftungsrecht oder bei der Reklamation beschädigter Artikel im Einzelhandel.

Signal des Misstrauens?

Die Innenexperten der Union sind dennoch empört. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, das Gesetz animiere "mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen". Dabei dürften sich die Entschädigungssummen in Grenzen halten: Der Berliner Senat betont zwar, dass die Ansprüche "vom jeweiligen Einzelfall abhängig" seien, geht aber von einer Spanne von 300 bis 1000 Euro aus. Nur "in besonders schwerwiegenden Fällen" könnten es auch deutlich mehr als 1000 Euro sein.

Die innenpolitischen Sprecher der Union in Bund und Länder drängen dennoch auf Konsequenzen: Sie forderten die Innenminister der anderen Länder auf, vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe, etwa zum 1. Mai, nach Berlin zu schicken. "Das Gesetz bedeutet in Berlin das Ende der ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrolle der Polizei. Jeder Kontrollierte würde eine diskriminierende Wirkung der Maßnahme konstruieren", sagt Raymond Walk, Innenexperte der Thüringer CDU-Landtagsfraktion.

"Dieses Gesetz sendet ein Signal des Misstrauens gegenüber den Polizistinnen und Polizisten", findet auch der CDU-Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier. "Wenn man auf Grundlage eines solchen Gesetzes nur Vorwürfe 'glaubhaft' machen braucht, ohne diese belegen zu müssen, diskriminiert das Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und somit auch die Polizei", sagte Caffier dem SPIEGEL. "Ich werde zumindest Unterstützungsersuchen von Polizeieinsätzen des Landes Berlin im Hinblick auf die Konsequenzen für unsere Einsatzbeamten genau prüfen."

Innenministern droht Streit

Andere Länder wollen es ähnlich wie Caffier halten und die Auswirkungen des LADG prüfen, ergab eine Umfrage in den Landesinnenministerien. Nahezu alle verweisen auf die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche in Erfurt, auf der das Thema zur Sprache gebracht werden soll. Schon bei der Vorbereitung durch die Staatssekretären gab es nach SPIEGEL-Informationen einen heftigen Disput darüber.

Die Frage ist, ob sich Länder einem Amtshilfeersuchen der Berliner Polizei überhaupt ohne Weiteres widersetzen könnten. Und was passiert, wenn ein Gericht in Berlin einen Verstoß eines Polizisten gegen das LADG feststellt und dem Opfer eine Entschädigung zusteht? Kann Berlin dann Regress von jenem Land fordern, aus dem der Polizist kommt?

Dazu werde es nicht kommen, betonte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag. Das neue Gesetz sehe vor, "dass mögliche Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche nach dem LADG ausschließlich gegen das Land Berlin gerichtet sein können". Mit anderen Worten: Verstößt ein bayerischer Polizist beim Einsatz in der Hauptstadt gegen das LADG, dann zahlt Berlin.

Auf der Webseite "Verfassungsblog" argumentieren auch der Rechtswissenschaftler Alexander Tischbirek von der Berliner Humboldt-Universität und der Politikwissenschaftler Tim Wihl von der Freien Universität Berlin, dass grundsätzlich das Land Berlin hafte, wenn Polizisten anderer Länder dort eingesetzt werden. Ebenso weisen sie daraufhin, dass an den Gerichten ohnehin schon mit der Beweiserleichterung geurteilt wird, wenn sich Betroffene auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung berufen.

"Die Urteile gibt es bereits. Jetzt ist die Rechtspraxis in Berlin in einem Gesetz, also für jeden Beamten nachlesbar und somit auch transparenter, weil kaum zu erwarten sein kann, dass die Beamten die einzelnen Urteile kennen", sagte Tischbirek dem SPIEGEL. Auch von einer Klagewelle sei nicht auszugehen, bisher werde kaum wegen Diskriminierung in Deutschland geklagt.

Hinzu komme, dass Polizisten kaum persönliche Konsequenzen fürchten müssten. Denn nur der eigene Vorgesetzte könne disziplinarrechtliche Schritte gegen ihn einleiten, also der Dienstherr im eigenen Land.

Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, reagiert denn auch gelassen auf die Aufregung in den anderen Ländern. "Die Reaktionen kennen wir in Berlin von der Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Da wurden ebenfalls alle möglichen Horrorszenarien besprochen, die dann alle nicht eingetreten sind", sagt Schlüsselburg. Er ist sicher: "Was wir hier in Berlin beschlossen haben, dürfte für andere Bundesländer noch beispielhaft sein."

Innensenator Geisel sah sich am Donnerstag angesichts der Kritik dennoch zu einer Klarstellung genötigt. In einer Mitteilung an die Berliner Polizei schrieb er: "Ich möchte Ihnen mein vollstes Vertrauen und meine politische Rückendeckung aussprechen. Ich habe keinen Zweifel an der Professionalität Ihrer Arbeit.

Icon: Der Spiegel

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