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Berlin: Abgeordnetenhauswahl muss wiederholt werden

November 16
14:06 2022

Fehlende Stimmzettel und weitere Fehler: Die Wahl in Berlin geriet im vergangenen Jahr zum Fiasko. Nun muss das Abgeordnetenhaus nach einem Gerichtsurteil erneut gewählt werden.

Nach Wahlpannen und massiven Organisationsproblemen bei den Wahlen in Berlin am 26. September 2021 hat der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig erklärt. Sie müssen damit komplett wiederholt werden.

Richterin Ludgera Selting teilte mit, man erkenne an, dass die Ungültigkeitserklärung den weitestgehenden Eingriff darstelle. Allerdings könne nur so eine Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sichergestellt werden, die den Anforderungen an demokratische Wahlen genügt. Denn bei den Wahlen im September 2021 seien die Grundsätze der Öffentlichkeit, Allgemeinheit und Gleichheit verletzt worden.

Das Gericht betonte indes, die Versäumnisse bei der Wahl seien ausdrücklich nicht auf Fehler der Wahlhelferinnen und -helfer zurückzuführen. Diese hätten alles versucht, um die am Wahltag auftretenden Probleme zu lösen.

Jedoch seien die Mängel in der Wahlvorbereitung so schwerwiegend gewesen, dass Wahlfehlern geführt hätten. Richterin Selting sprach im Zusammenhang mit den Versäumnissen von einem einmaligen Vorgang in der Geschichte der Wahlen der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorbereitungen seien so unzureichend gewesen, dass das Gelingen der Wahl schon vor der Durchführung gefährdet gewesen sei.

Entscheidung zur Wahlwiederholung war erwartet worden

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits bei einer mündlichen Verhandlung am 28. September dieses Jahres eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl erwogen und dies mit schweren Wahlfehlern begründet. Die Probleme könnten demnach mandatsrelevant gewesen sein und eine Auswirkung auf die Zusammensetzung des Landesparlaments gehabt haben, hieß es damals.

Bei den Wahlen im vergangenen Jahr in Berlin, bei der neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden, hatte es massive Probleme gegeben. Dazu zählten etwa falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten sowie Stimmabgaben nach der Schließungszeit um 18 Uhr.

Mit der Gerichtsentscheidung muss nun innerhalb von 90 Tagen eine Wahlwiederholung erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Wiederholung der Bundestagswahl weiter offen

Noch unklar ist derweil, ob auch die Bundestagswahl in etlichen Berliner Wahlbezirken wiederholt wird. Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche eine teilweise Wahlwiederholung in Berlin beschlossen. Demnach sollen die Bürgerinnen und Bürger in insgesamt 431 Berliner Wahlbezirken abermals Erst- und Zweitstimme abgeben.

Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird.

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