Alexander Falk zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt in Frankfurt ist der Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das gab das Landgericht Frankfurt bekannt.
Falk, Erbe des bekannten Stadtplan-Verlags und zeitweise einer der hundert reichsten Deutschen, musste sich vor Gericht verantworten, nachdem im Februar 2010 ein Anwalt in Frankfurt durch einen Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Das Motiv sahen die Ermittler in einem anderen Verfahren, bei dem es vor dem Hamburger Landgericht um manipulierte Umsätze beim Verkauf von Falks Firma Ision an ein britisches Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2000 ging. Der angeschossene Anwalt bereitete eine Millionenklage gegen den heute 50-Jährigen vor.
Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses ihren ursprünglichen Vorwurf abgeschwächt: Angeklagt worden war Falk noch wegen versuchter Anstiftung zu einem Tötungsdelikt, dies habe sich in dem Verfahren aber nicht erhärtet. (Lesen Sie hier mehr über den Fall Falk.)
Falk, der bereits seit 22 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, hat stets beteuert, mit dem Schuss nichts zu tun zu haben. Sein Verteidiger forderte Freispruch: Die Anklage beruhe auf Hypothesen, Spekulationen und Vorurteilen.
Icon: Der Spiegel