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Energiewende: Koalition klärt strittige Punkte und einigt sich bei Kohleausstieg

June 30
01:20 2020
Kohlekraftwerke sollen bis 2038 abgeschafft werden - nun auch per Gesetz

Kohlekraftwerke sollen bis 2038 abgeschafft werden – nun auch per Gesetz

Julian Stratenschulte/ picture alliance/dpa

Die schwarz-rote Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss für den geplanten Kohleausstieg geeinigt. Das teilten federführende Fachpolitiker mit. Die Einigung sieht milliardenschwere Förderprogramme vor, etwa für eine Umrüstung von Kraftwerken. Geplant ist auch eine Härtefallregelung für Betreiber von jungen Steinkohleanlagen.

Der Hauptkritikpunkt der Wirtschaft war, dass nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung Steinkohlekraftwerke ab dem Jahr 2027 entschädigungslos abgeschaltet werden sollten. Dies hatten vor allem Betreiber jüngerer Steinkohlekraftwerke kritisiert, weil sie erst vor Kurzem hohe Investitionen hatten. Bis 2026 sollen sich Steinkohle-Betreiber darauf bewerben können, Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten.

Perspektive für jüngere Kraftwerke

Aus einem Papier, das der Nachrichtenagentur vorliegt, geht zudem hervor, dass in den Jahren 2022, 2026 und 2029 geprüft werden soll, ob für Steinkohleanlagen, die seit 2010 in Betrieb sind, eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich ist. Für junge Steinkohleanlagen soll eine Härtefallregelung gelten, die bis zu den jeweiligen Jahren weder eine Entschädigung im Wege der Ausschreibung erhalten haben noch Förderprogramme zur Umrüstung nutzen konnten. Vorgesehen sind laut des Papiers eine EU-beihilferechtskonforme Entschädigung oder "wirkungsgleiche Maßnahmen".

Insbesondere jüngere Kraftwerke sollten damit eine Perspektive für die zukünftige Energieversorgung bekommen, etwa zum Einsatz von Wasserstoff oder Biomasse. Die Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung sollen mit einem sogenannten Kohleersatzbonus deutlich verbessert werden. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage gekoppelt.

Damit können am Freitag zentrale Gesetze zum Kohleausstieg von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden – und damit wie geplant noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Konkret geht es um ein Gesetz mit einem konkreten Fahrplan zum Kohleausstieg bis spätestens 2038 sowie um ein Gesetz zur Strukturstärkung.

Milliarden-Entschädigungen für Braunkohle-Konzerne geplant

Vorgesehen sind Hilfen des Bundes von insgesamt 40 Milliarden Euro, die den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg beim Umbau ihrer Wirtschaft helfen sollen. Das Gesetz zur Strukturstärkung ist ans Gesetz zum Kohleausstieg gekoppelt. Vor allem die Regierungschefs der ostdeutschen Kohleländer hatten die Koalition deswegen zu Tempo aufgefordert.

Für Braunkohle-Konzerne sind Milliarden-Entschädigungen geplant, wenn sie ihre Kraftwerke vorzeitig abschalten.

Vor anderthalb Jahren hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission mit Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften sowie von Wissenschaft und Umweltverbänden einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Stromerzeugung durch Kohle bis spätestens 2038 vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Konzept umzusetzen.

Icon: Der Spiegel

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