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Corona in Deutschland: Shutdown wird bis 18. April verlängert

March 22
22:21 2021
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Weiterhin geschlossen: Ein Geschäft in Frankfurt am Main weist auf seinen coronabedingten Dauerzustand hin

Foto: Jan Huebner / imago images

Die in Deutschland gegenwärtig bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sollen bis zum 18. April 2021 verlängert werden. Das erfuhr der SPIEGEL aus Verhandlungskreisen der Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder. Die Länder sollen ihre aktuell noch bis zum 29. März laufenden Verordnungen entsprechend anpassen.

Die Bund-Länder-Runde berät seit dem Nachmittag in einer Videoschalte über weitere Beschlüsse im Kampf gegen Covid-19. Beim letzten Treffen vom 3. März hatten sich die Tagenden auf erste Lockerungen geeinigt. Unter anderem war es wieder erlaubt, mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenzukommen. Auch ein stufenweiser Öffnungsplan war erarbeitet worden.

Rückkehr zum Shutdown

Angesichts stark steigender Infektionszahlen – am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bundesweit bei 107,3 Fällen je 100.000 Einwohner – sind weitere Öffnungspläne vorerst vom Tisch.

In der Verhandlungsvorlage, die dem SPIEGEL vorliegt (Stand Montag um 14.55 Uhr), gehen Bund und Länder aktuell davon aus, dass bereits »im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist«. Die Teilnehmenden sind sich entsprechend einig, dass die beim letzten Treffen vereinbarte Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 nun »konsequent« umgesetzt werden muss.

Konsequente Notbremse soll kommen

Die Notbremse besagt, dass bei einer 100er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Lockerungen in der betreffenden Region wieder auf den Stand der vorher geltenden Coronamaßnahmen zurückgesetzt werden. Im Klartext: Private Kontakte müssen sich wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Sportanlagen müssen wieder schließen.

Hamburg hatte vergangenen Freitag die Notbremse bereits gezogen, andere Bundesländer und Regionen veränderten jedoch für sich die Bestimmungen.

Abseits der Notbremse gibt es bei mehreren Punkten der Vorlage Uneinigkeit: So müssen Bund und Länder unter anderem klären, ob und zu welchen Bedingungen Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden. Strittig ist auch, ob man in Unternehmen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einführen kann – und wie Testangebote in Betrieben ausgeweitet werden können. Unter anderem im Gespräch ist eine Testpflicht.

Ein weiterer offener Punkt: Ob Familien für die Osterfeiertage Verwandtenbesuche erlaubt werden. Das Kanzleramt hatte die Lockerungen ins Spiel gebracht. »Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können«, heißt es dazu in dem Papier. Demnach sollen zwischen dem 2. und 5. April Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen erlaubt sein. Kinder unter 14 Jahren sind dabei nicht mitgerechnet.

Die Mehrheit der Länder lehnt die Osterlockerungen jedoch ab, erfuhr der SPIEGEL aus Teilnehmerkreisen. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) habe in der Videoschalte vehement gegen laxere Kontaktbestimmungen für Ostern argumentiert. Wichtiger sei, Gaststätten mit einem guten Schutzkonzept zu öffnen – das würde weniger Risiko bergen, als Treffen ins Private zu verlagern.

Icon: Der Spiegel

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