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Erzbistum Köln: Gutachten entlastet Rainer Maria Woelki und belastet Hamburger Erzbischof

March 18
13:17 2021
Das Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger belastet verstorbene und lebende Kleriker: Steckte hinter den fehlerhaften Abläufen ein System? Icon: vergrößern

Das Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger belastet verstorbene und lebende Kleriker: Steckte hinter den fehlerhaften Abläufen ein System?

Foto: Felix Kästle / dpa

Das mit Spannung erwartete Gutachten zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln in den Jahren 1975 bis 2018 belastet den Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Er hat demnach Fehler im Umgang mit Tätern und Opfern zu verantworten. In insgesamt elf Fällen soll er nicht vorschriftsmäßig gehandelt und kirchenrechtlich vorgeschriebene Verfahren unterlassen haben. Ebenso Kardinal Joachim Meisner. Der 2017 verstorbene Theologe soll in 24 Fällen gegen seine Pflicht verstoßen haben.

Das stellten die Anwälte Björn Gercke und Kerstin Stirner der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger nun in ihrem Gutachten vor. Das Erzbistum Köln hatte sie beauftragt, herauszufinden, wer Verantwortung für mögliche Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen trägt.

In dem Gutachten werden unter anderem auch den früheren Generalvikaren Norbert Feldhoff in 13 Fällen und Dominikus Schwaderlapp in 8 Fällen Pflichtverletzungen vorgeworfen. Weitere Pflichtverletzungen betreffen eine Justitiarin in neun Fällen und den verstorbenen Erzbischof Joseph Höffner in acht Fällen. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Generalvikar Markus Hofmann haben der Untersuchung zufolge keine Pflichten verletzt.

Für Woelki dürfte dies ein Befreiungsschlag sein, für Heße hingegen ein Desaster. Heße war von 2006 bis 2012 Personalchef und von 2012 bis 2015 Generalvikar in Köln. Heße wies die Anschuldigungen in der Vergangenheit entschieden zurück. Zu den Vorwürfen Gerckes wird er nach Auskunft des Hamburger Erzbistums wohl noch Stellung beziehen. Schwaderlapp und Feldhoff äußerten sich nicht.

Wurde absichtlich vertuscht?

Woelki hatte im Herbst ein erstes Gutachten wegen »methodischer Mängel« zurückgezogen und die Kanzlei Gercke Wollschläger mit einer zweiten Prüfung beauftragt. Diese kommen nun zu dem Ergebnis, dass weitere Pflichtverletzungen möglich sein können, feststellbar seien sie nicht. Zu Pflichtverstößen von Verantwortungsträgern, die nach weltlichem Recht strafbar sind, sei es nicht gekommen. Die Einordnung der Handlungen von Missbrauchstätern war nicht Teil des Gutachtenauftrags.

Gercke und Stirner haben im Rahmen ihres Gutachtens 236 Aktenvorgänge ausgewertet und Personen zu konkreten Vorwürfen befragt: In welchem Umfang gab es Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln in den Jahren 1975 bis 2018? Wurden diese von den Verantwortlichen – gemessen an den zum Zeitpunkt ihrer Bearbeitung geltenden Rechtsnormen, aber auch gemessen am kirchlichen Selbstverständnis – adäquat behandelt? Wurde absichtlich vertuscht? Steckte hinter den fehlerhaften Abläufen ein System?

Dem Gutachten zufolge gab es Hinweise auf insgesamt 202 Beschuldigte aus dem Erzbistum Köln und mindestens 314 Betroffene. Gercke und Stirner halten 236 Verdachtsfälle für möglich, eine Dunkelziffer konnten sie nicht ermitteln. Demnach fanden die meisten Taten vor dem Jahr 1975 statt. Die meisten Beschuldigten Kleriker, ihre Opfer überwiegend Jungen unter 14 Jahren. Ihnen wird überwiegend (schwerer) sexueller Missbrauch vorgeworfen.

In einigen Fällen soll es keine Anhörung von Beschuldigten gegeben haben, obwohl diese noch lebten; etwa die Hälfte der Betroffenen wurden angehört.

Gercke und Stirner sehen die Ursachen für die Pflichtverletzungen in einem unklaren Normgefüge: Die Zuständigkeiten im Erzbistum seien bis heute unklar, die Aktenführung und Dokumentation desolat; es fehle an Kontrolle, an Austausch mit anderen Disziplinen und an Bewusstsein von der Notwendigkeit der Rechtsbefolgung. Im Erzbistum habe im untersuchten Zeitraum Überforderung geherrscht.

Am 23. März will Woelki auf einer Pressekonferenz erste Ergebnisse und Konsequenzen aus dem jetzt vorgestellten Gutachten bekanntgeben.

Icon: Der Spiegel

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