AfD: Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung
Icon: vergrößernAfD-Politiker Meuthen, Höcke, Gauland (Archivfoto von 2019)
Foto: Stefan Boness / imago images/IPON
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen und beobachten – zumindest vorerst. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie ein Sprecher auf SPIEGEL-Anfrage bestätigte.
Hintergrund sei, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden sei, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamt-Partei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet.
Zuvor hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in einer internen Schalte den Länderkollegen die Einstufung als Verdachtsfall bekannt gegeben. Öffentlich gab es jedoch keine Mitteilung dazu. Nachdem die Maßnahme am Mittwoch dennoch bekannt geworden war, hatten parteiübergreifend zahlreiche Politiker die Entscheidung der Behörde begrüßt.
Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist anfechtbar, über eine Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
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