Nachrichten in der Welt


Nachrichten der Welt

Tesla: Autopilot-Werbung droht Stopp vor Gericht

June 17
00:50 2020
Tesla-Showroom in Berlin Icon: vergrößern

Tesla-Showroom in Berlin

Soeren Stache/ dpa

Fahrerassistenzsysteme stecken in vielen Autos. Doch nur Tesla wirbt für seine Fahrzeuge mit einem "Autopiloten inklusive", der schon "automatisches Fahren innerorts" beherrsche. Damit verspreche Tesla mehr, als es halten könne, sagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und verklagte Tesla wegen "irreführender Werbung".

Dem kalifornischen Hersteller droht in der Sache jetzt eine Schlappe vor Gericht. Das Landgericht München hat beim Prozessauftakt deutlich gemacht, dass es zu dem gleichen Schluss kommen könnte wie die Wettbewerbszentrale.

"Die Maßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind eher streng", erklärte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann. Es könne sein, dass die Kammer in dieser Tesla-Werbung für sein Fahrerassistenzsystem eine Irreführung sehe. Das sei jedenfalls derzeit die Tendenz.

Autos dürfen noch nicht fahrerlos fahren

Teslas "Autopilot" kann – ähnlich wie die Assistenzsysteme anderer Hersteller – Spur, Tempo und den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug halten. Der Elektroautohersteller verkauft aber auch ein Zusatzpaket mit "vollem Potenzial für autonomes Fahren". Dazu gehört auch seit Ende 2019 "automatisches Fahren innerorts".

Der "Autopilot" soll das Fahrzeug an Ampeln zum Halten bringen und "unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur" lenken, bremsen und beschleunigen. Und er ermögliche die "automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen".

Die Versprechen könne Tesla aber gar nicht erfüllen, sagten die Anwälte der Wettbewerbszentrale: Die Autos könnten weder technisch fahrerlos fahren, noch dürften sie es rechtlich, denn es gebe in Deutschland noch gar kein Gesetz dafür. Der Verbraucher können eben kein Fahrzeug kaufen, das innerorts und auf der Autobahn automatisch fahre, auch wenn Tesla diesen Eindruck erwecke.

Die Tesla-Anwälte hielten dagegen, die Autos könnten technisch sehr wohl alle Versprechen halten. Außerdem stehe unter der Werbung für den "Autopiloten" der deutliche Hinweis: "Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich."

Ob es reicht, quasi im Nachsatz etwas zurückzurudern, will das Gericht prüfen und am 14. Juli eine Entscheidung verkünden.

Icon: Der Spiegel

Neueste Beiträge

13:46 Internationaler Polizei-Schlag: Mehrere hochrangige Enkeltrickbetrüger festgenommen

0 comment Read Full Article