Nachrichten in der Welt


Nachrichten der Welt

Grundgesetz: CDU-Politiker lehnen Streichung des Wortes “Rasse” ab

June 14
04:01 2020
CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei: Aktualisierung des Grundgesetzes "nicht notwendig" Icon: vergrößern

CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei: Aktualisierung des Grundgesetzes "nicht notwendig"

Christian Spicker/ imago images/Christian Spicker

Politiker von CDU und CSU lehnen es ab, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Eine solche Streichung sei "eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Grünen hatten zuvor ihre Forderung nach Entfernung des Begriffes erneuert. "Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen", sagten die grüne Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteiner Landtags, Aminata Touré, und Partei-Chef Robert Habeck in der "taz". Der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen in Kategorien, die Anspruch und Geist des Grundgesetzes widersprächen. "Es gibt eben keine "Rassen". Es gibt Menschen", sagten die Politiker. SPD, FDP und Linke hatten sich der Forderung angeschlossen.

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte dagegen, sie halte die Forderung für "eine eher hilflose Scheindebatte". Eine Streichung des Begriffs könne zudem die Rechtsprechung erschweren, argumentierte sie. "Ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein."

Union-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte der "FAS", im Kampf gegen Rassismus werde uns "die sprachliche Überarbeitung" des Grundgesetzes "nicht voranbringen". Das Grundgesetz sei "sprachlich nicht so formuliert, wie wir das heute tun würden, weil unsere Verfassung ein historisches Dokument ist". Das Verbot einer "rassistischen Ungleichbehandlung von Menschen" sei aber "im Jahr 2020 genauso aktuell wie 1949". Eine "Aktualisierung ist nicht notwendig".

Änderung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich

In der Union gibt es aber auch Stimmen, die einer möglichen Änderung offener gegenüberstehen. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) plädierte etwa dafür, eine Änderung des Grundgesetzes "sehr sorgfältig" zu prüfen. Sein Parteikollege Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, sagte: "Mir ist das egal. Ich engagiere mich lieber, um Rassismus entgegenzutreten, als mich um solchen Theoriekram zu kümmern." Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert: "Ich versperre mich da nicht".

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Hürden für eine Anpassung der Passage wären hoch: Grundgesetzänderungen erfordern Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Icon: Der Spiegel

Neueste Beiträge

11:47 Prügelei auf Schulhöfen: “Squid-Game”-Macher entsetzt über Nachahmer

0 comment Read Full Article