Was ist Rentensplitting?: Regierungsexperten wollen Witwenrente abschaffen
Wirtschaft
Was ist Rentensplitting?Regierungsexperten wollen Witwenrente abschaffen
08.06.2026, 17:41 Uhr Von Max BorowskiArtikel anhören(07:48 min)00:00 / 07:48
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Die Rentenkommission der schwarz-roten Bundesregierung erwägt offenbar, die Abschaffung der Hinterbliebenenrente in ihrer aktuellen Form vorzuschlagen. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf interne Informationen der Expertenkommission berichtet, soll die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden. Einige Experten fordern bereits seit Jahren eine entsprechende Reform der Hinterbliebenenversorgung in Deutschland. Doch das Vorhaben hat erhebliche Nachteile.
ntv.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Rentensplitting.
Wie funktioniert die Witwenrente bisher?
Die Hinterbliebenenrente, so der offizielle Name, gibt es schon seit 1911. Sie hat das Ziel, Ehepartner mit geringem oder ganz ohne eigenes Einkommen im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern. Sie funktioniert bis heute nach demselben Prinzip: Nach dem Tod eines Ehepartners bekommt der andere lebenslang eine Rente in Höhe von 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche seines verstorbenen Partners. Heiratet der Witwer oder die Witwe erneut, erlischt der Anspruch. Eigenes Einkommen, das einen Freibetrag von derzeit 1077 Euro übersteigt, wird auf die Witwenrente angerechnet. Witwen oder Witwer, die zum Todeszeitpunkt des Ehepartners 46 Jahre oder jünger sind und keine Kinder haben, bekommen nur die sogenannte kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird höchstens zwei Jahre lang gezahlt.
Seit 1986 haben auch Männer Anspruch auf Hinterbliebenenrente. In der Praxis hat sie aber vor allem für Frauen, die während der Ehe kaum eigene Rentenansprüche erworben haben, eine wichtige Bedeutung.
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Was ist das Problem mit der Witwenrente?
Aus Sicht von Ökonomen ist das bisherige Modell veraltet, weil es auf dem Konzept der Alleinverdiener-Ehe beruht. Dabei erwirbt der nicht verdienende Partner – in der Praxis meistens die Frau – keinen eigenen Rentenanspruch, sondern lediglich eine Versorgung für den Todesfall ihres Mannes. Der Alleinverdiener hat dagegen, auch wenn er verwitwet ist, bis zum Lebensende seinen gesamten Rentenanspruch. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist das Modell sehr teuer. Den Ansprüchen auf Witwenrenten stehen keine gesonderten Beitragszahlungen gegenüber. Sie sind eine sogenannte versicherungsfremde Leistung. Nach Berechnung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind die Kosten für die Witwenrente knapp 19 Milliarden Euro jährlich höher, als es bei einem Rentensplittingmodell der Fall wäre.
Was viele Ökonomen besonders stört, ist: Die Witwenrente mindert ihrer Einschätzung nach in ihrer bisherigen Form für den nicht- oder nur geringverdienenden Ehepartner den Anreiz, mehr zu arbeiten und eigene Rentenansprüche zu erwerben. Die Wirtschaftsweisen widmeten bereits vor zwei Jahren in ihrem Gutachten dem Thema einen Abschnitt. Darin verwiesen sie darauf, dass die Witwenrente den Bemühungen entgegenstehe, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen. Das wird angesichts der alternden Gesellschaft immer wichtiger für die Stabilisierung des Rentensystems, aber auch für die Wirtschaft insgesamt.
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Wie funktioniert das Rentensplitting?
Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche beider Partner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Jeder hat dann einen eigenen Anspruch auf die Hälfte davon, egal ob ein Partner allein gearbeitet und in die Rentenkassen eingezahlt hat oder beide: Alle Ehemodelle werden gleich behandelt. Anders als bei der Witwenrente werden für das Rentensplitting nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche herangezogen. Grundlage für die Witwenrente ist dagegen die gesamte gesetzliche Rente des Verstorbenen.
Was ist der Vorteil des Rentensplittings?
Der Vorteil des Rentensplittings besteht darin, dass insbesondere Frauen auch ohne eigenes Einkommen während der Ehe einen Rentenanspruch in derselben Höhe erwerben wie ihre Ehepartner. Scheidung oder Wiederverheiratung spielen keine Rolle. Das "Gender Pension Gap", die durchschnittlich um etwa ein Drittel niedrigeren Rentenansprüche von Frauen gegenüber Männern, soll so verkleinert werden.
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Ökonomen gefällt vor allem, dass jeder zusätzlich in die Rentenkasse gezahlte Euro die künftige Rente beider Partner erhöht, also immer ein Anreiz besteht, Arbeit aufzunehmen oder auszuweiten. Die Wirtschaftsweisen erwarten, dass sich ein verpflichtendes Rentensplitting deutlich auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken würde.
Ist das Rentensplitting neu?
Rentensplitting gibt es in Deutschland schon seit 2002, allerdings auf freiwilliger Basis. Ehepaare, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können seitdem gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erklären, dass sie auf mögliche Hinterbliebenenrenten verzichten, und stattdessen das Splittingmodell wählen. In der Praxis tut das aber fast niemand.
Was sind die Nachteile des Rentensplitting?
Dass sich kaum jemand freiwillig für das Rentensplitting entscheidet, deutet daraufhin, dass es für die meisten gesetzlich Versicherten finanziell nachteilig ist. Die großen Verlierer bei einem verpflichtenden Splitting wären Alleinverdiener. Bisher bekommen sie, ob verwitwet oder nicht, ihre volle Rente ausgezahlt, beim Splitting im ungünstigsten Fall als Witwer nur noch die Hälfte. Auch der geringer oder gar nicht verdienende Partner bekäme durch das Splitting in den meisten Fällen eine geringere Rente ausgezahlt, unter anderem deshalb, weil nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche des Partners herangezogen werden.
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Was bedeutet das alles ganz konkret für durchschnittliche Rentenbezieher?
Die DRV hat einen Vergleich beider Modelle anhand der Durchschnittsrenten aus dem Jahr 2020 durchgerechnet: Die Altersrente für Frauen lag im Durchschnitt bei 800,28 Euro im Monat, bei Männern bei 1227,39 Euro, der Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente betrug 902,62 Euro. Eine Frau mit Durchschnittsrente bekam also im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent von dessen Rente, beziehungsweise 675,06 Euro. Einschließlich der eigenen Rente bekommt sie 1475,34 Euro. Beim Rentensplitting bekäme sie dagegen nur die Hälfte des gesamten Rentenanspruchs des Paares, also 1013,85 Euro.
Nach Einschätzung der DRV würden unter den gegebenen Umständen nur sehr wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Problem der Altersarmut sogar verschärfen. Details zum Vorschlag der Rentenkommission sind noch nicht bekannt.
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Die Chefin der Wirtschaftsweisen wies in einem Interview zu deren damaligen Vorstoß allerdings darauf hin, dass diejenigen, die bereits eine Rente beziehen oder kurz vor dem Rentenalter seien, Bestandsschutz genössen. Eine Reform müsse schrittweise erfolgen, damit alle Versicherten genug Zeit hätten, sich darauf einzustellen, etwa durch eine andere Aufteilung der Arbeit in der Ehe.

