Bitcoin-Falschmeldung nach Hack von X-Konto der US-Börsenaufsicht SEC
Widersprüchliche Mitteilungen zur Zulassung von börsengehandelten Bitcoin-Fonds (ETF) in den USA haben die Kryptobranche in Aufruhr versetzt. Am Dienstagabend hieß es zunächst in einer angeblichen Mitteilung auf der Kurznachrichtenplattform X, die US-Börsenaufsicht SEC habe die Notierung solcher Fonds genehmigt.
Eine solche Zulassung gilt als Meilenstein für das Kryptogeld. Denn Vermögensverwalter, Pensionskassen oder Privatanleger in den USA könnten dann einfach über ihr reguläres Aktiendepot in die Währung investieren – ohne sich erst selbst an einer Kryptobörse zu registrieren oder ein sogenanntes Kryptowallet einzurichten.
Etwa eine halbe Stunde war die Nachricht in der Welt – dann wurde der X-Beitrag wieder gelöscht. Und der Chef der Aufsichtsbehörde schrieb, die Meldung sei falsch. Hacker hätten das offizielle SEC-Nutzerkonto gekapert und die Nachricht abgesetzt, hieß es nun.
Der Kurs der ältesten und bekanntesten Digitalwährung sprang durch die Falschmeldung zunächst nach oben. Auf der Handelsplattform Coinbase stieg er zunächst bis auf etwa 47.900 Dollar – und fiel dann rasch wieder. Zuletzt bewegte sich der Kurs bei etwa 46.000 Dollar. Ein mögliches Motiv hinter dem Hack ist eine gezielte Kursmanipulation, um abzukassieren.
Die Kurznachrichtenplattform X bestätigte den Hack später. X zufolge konnte das SEC-Profil gekapert werden, weil jemand sich Zugriff auf die damit verknüpfte Telefonnummer verschafft habe. Der SEC-Account sei zudem zum Zeitpunkt des Hacks nicht mit der sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt gewesen, die es viel schwieriger gemacht hätte, ihn zu kapern.
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen sich Nutzer bei der Anmeldung doppelt identifizieren. Sie melden sich zum Beispiel am stationären Computer mit ihrem Passwort an und erhalten zusätzlich eine SMS mit einem zufällig generierten Code aufs Handy – den sie dann ebenfalls auf dem Computer eingeben müssen.
»Massive Möglichkeiten für Desinformation«
Der Hack wirft zum wiederholten Mal Fragen über die Datensicherheit der Plattform X auf. Wenn man einfach das SEC-Konto übernehmen und möglicherweise den Bitcoin-Wert beeinflussen könne, dann biete das »massive Möglichkeiten für Desinformation«, sagte Austin Berglas, ein ehemaliger Cybersicherheitsexperte des FBI, der inzwischen für die Sicherheitsfirma BlueVoyant arbeitet.
Der SEC-Hack ist schon die zweite Manipulation in kurzer Zeit. Erst vor wenigen Tagen war auch der X-Account der IT-Sicherheitsfirma Mandiant gekapert worden, um Werbung für betrügerische Krypto-Angebote zu machen.
Tatsächlich hat es solche Hacks auf der Plattform immer wieder gegeben. Schon vor ihrer Übernahme durch Elon Musk und der Umbenennung in X kämpfte Twitter mit Sicherheitsproblemen.
2020 etwa brach ein Teenager in das interne Computernetzwerk von Twitter ein und erlangte die Kontrolle über Dutzende hochkarätiger Konten, darunter die des ehemaligen Präsidenten Barack Obama. Und auch von Elon Musk.
2022 wandte sich der ehemalige Sicherheitschef von Twitter, Peiter Zatko, öffentlich gegen das Unternehmen, und sprach von ernsten Sicherheitsmängeln. Er sah in diesen eine Gefährdung der nationalen Sicherheit.
Musk dagegen preist die Sicherheitsarchitektur des Unternehmens an, seit er es im Oktober 2022 übernommen hat. Aber ehemalige Mitarbeiter sagen, dass sie sich zuletzt verschlechtert habe. Der Manager habe das Budget für Sicherheit um 50 Prozent gekürzt und wolle Programme zur Aufdeckung von digitalen Schwachstellen abschaffen, sagte Alan Rosa, ehemaliger IT-Sicherheitschef bei X im Dezember. Rosa hatte seinerzeit gegen seine Entlassung geklagt. Musk hatte ihn nach eigenen Angaben gefeuert, weil er sich gegen solche Budgetkürzungen ausgesprochen hatte.
Umstrittene SEC-Entscheidung
Die SEC-Entscheidung zu den Bitcoin-ETF könnte nun vertagt werden, mutmaßen Börsenexperten. Eigentlich war in dieser Woche mit einem Beschluss gerechnet worden. So hatten mehrere Anbieter die Zulassung solcher Fonds beantragt. Die Frist zur Entscheidung über zumindest einen davon läuft diese Woche ab. Es wurde spekuliert, dass die SEC das als Anlass für eine grundsätzliche Entscheidung nehmen wollte.
Die US-Börsenaufsicht hat einen finalen Beschluss allerdings schon mehrfach vertagt. Sie warnt regelmäßig vor Risiken von Krypto-Angeboten und setzt sich für eine strikte Regulierung des Marktes ein. Anbieter von US-Finanzprodukten versuchen schon seit Jahren eine Genehmigung für Bitcoin-ETF in den USA zu erhalten.
Der Kurs der Digitalwährung war wegen der erwarteten SEC-Entscheidung zuletzt dennoch gestiegen. Seit Mitte Oktober hat er in der Spitze um rund 76 Prozent zugelegt.
In Europa wären solche ETF gar nicht möglich. Denn Indexfonds müssen ihr Vermögen hierzulande streuen. Dass ein ETF nur in einen einzigen Basiswert – also etwa in den Bitcoin – investiert, ist nach europäischen Regeln nicht vorgesehen.
Wer über die reguläre Börse in den Bitcoin investieren möchte, kann das in Deutschland mit sogenannten Exchange Traded Notes (ETN) machen. Allerdings sind die Gebühren hier in der Regel höher – und obendrein zählt die Anlage, anders als beim Bitcoin, nicht als Sondervermögen. Das bedeutet, dass Anleger bei einer Pleite des Anbieters befürchten müssen, ihr Kapital zu verlieren, während es bei einer ETF-Anlage als Sondervermögen geschützt ist.

