Bundestag beschließt Heizungsgesetz
Es ist eines der größten Projekte der Ampelkoalition – und eines der umstrittensten: Nun hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, verabschiedet.
Insgesamt wurden 679 Stimmen abgegeben. Für die Änderungen stimmten 399 Abgeordnete, dagegen 275. Es gab fünf Enthaltungen. »Der Gesetzentwurf ist angenommen«, sagte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) nach Bekanntgabe des Ergebnisses, danach gab es kurzen Applaus. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat – eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich.
»Ein gutes Gesetz« – »Irrsinn«
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck verteidigte das Gesetz bei der vorherigen Debatte. »Es ist ein gutes Gesetz«, sagte er. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge räumte unterdessen Fehler beim Zustandekommen des Heizungsgesetzes ein; auch koalitionsintern war etwa die Kommunikationspolitik zu dem Projekt kritisiert worden.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erhob indes schwere Vorwürfe gegen die Koalition. Die vorgesehene künftige staatliche Förderung sei unzureichend. »Dieses Gesetz macht die Menschen arm.« Er kritisierte außerdem, dass über grundlegende Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs nicht genügend beraten worden sei. FDP-Fraktionschef Christian Dürr entgegnete, die Opposition habe wochenlang Zeit gehabt, um Änderungsanträge zu erstellen.
Unionsfraktionsvize Jens Spahn dagegen nannte das Gesetz »Irrsinn« und ein »Konjunkturprogramm für Populisten«. Die Koalition wolle die »Lufthoheit über die Heizungskeller«. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sprach von einem kommunikativen Desaster. Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, der »Heizungshammer« sei nicht entschärft.
Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen klimafreundlicher zu machen. Die Pläne sehen im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten.
Für bestehende Gebäude soll eine kommunale Wärmeplanung zentral sein: Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder andere klimafreundlichere Heizung einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und für die restlichen bis Mitte 2028 erstellt werden.
Monatelanger Streit
Über das Heizungsgesetz hatte es auch innerhalb der Koalition seit dem Frühjahr heftigen Streit gegeben. Auf Druck vor allem der FDP gab es grundlegende Änderungen. Das Wirtschaftsministerium legte zuletzt eine neue Berechnung zur CO₂-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen.
Grund sind demnach die Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung rund drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind – »vielleicht etwas mehr, vielleicht weniger«. Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts.
Die Opposition im Bundestag war mit einem Antrag gescheitert, die Entscheidung über das Gesetz zu verzögern. Vor allem die Union drängte auf mehr Zeit für Beratungen.

