Gerhard Schröder scheitert mit Klage gegen Bundestag
Der Bundestag hat Gerhard Schröder im vergangenen Jahr sein staatlich finanziertes Büro und Mitarbeiter gestrichen. Zu Recht, wie das Berliner Verwaltungsgericht jetzt entschieden hat.
Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Eine Klage des SPD-Politikers und früheren Bundeskanzlers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages wurde damit zurückgewiesen.
Schröder war bei der mündlichen Verhandlung nicht anwesend. Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte – und von grundsätzlicher Bedeutung. Es ist zu erwarten, dass das Verfahren in die nächste Instanz geht.
Der Bundestag hatte Schröder im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Zuvor hatte das Büro vier Stellen und nahm sieben Räume im Gebäude des Bundestags ein. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden hingegen nicht angetastet.
Schröder war wegen seiner engen Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in die Kritik geraten. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin allerdings nicht genannt worden.
Dass ehemalige Bundeskanzler und Bundespräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit ein Büro erhalten, ist seit Jahrzehnten üblich. Die Räumlichkeiten sollen der Erledigung von Aufgaben dienen, die sich aus dem früheren Amt ergeben. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
Regelungen für Ex-Regierungschefs generell neu geregelt
Im Frühjahr 2022 regelte die Koalition von SPD, Grünen und FDP jedoch die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten. Die Abgeordneten hatten dementsprechend moniert, dass Schröder »keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt« mehr wahrnehme.
Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Nach seiner Abwahl als Regierungschef war er viele Jahre für russische Energiekonzerne tätig und gilt bis heute als Freund Putins. Wenige Wochen nach Kriegsbeginn und dann erneut im Juli 2022 hatte sich Schröder in Moskau mit Putin getroffen. Russland sei daran interessiert, den Krieg zu beenden, sagte er danach jeweils.
Schröders Büroleiter und drei weitere Mitarbeiter hatten ihre Posten bereits vor der Stilllegung des Büros aufgegeben – teils aus Protest über Schröders Ansichten zum Ukrainekrieg. Massiven Unmut gibt es auch innerhalb der SPD. Die Parteispitze hat Schröder schon vor Monaten für politisch isoliert erklärt. Bundespräsident Joachim Gauck nannte Schröders Verhalten zuletzt »unerträglich«.
Parteiausschluss unwahrscheinlich
Innerhalb der SPD läuft ein Verfahren um einen möglichen Parteiausschluss Schröders. Ein Antrag mehrerer Gliederungen, den Altkanzler aus der Partei auszuschließen, war im März auch in zweiter Instanz gescheitert.
Die Bezirksschiedskommission Hannover hatte eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil abgelehnt , weil sich ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder nicht gemäß den notwendigen Kriterien begründen ließe. Schröder kann damit vermutlich weiterhin in der Partei bleiben. Dass weitere Einsprüche gegen die Entscheidung zugelassen werden, gilt als unwahrscheinlich.

