Heizwende soll Bürger jährlich mehr als neun Milliarden Euro kosten
Der Austausch alter Gas- und Ölheizungen wird bis 2030 Dutzende Milliarden Euro verschlingen, beziffert das Wirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf. Mittelfristig könnten Immobilienbesitzer aber noch mehr Geld sparen.
Die Bundesregierung hat erstmals Abschätzungen getroffen, wie viel der Austausch von alten Gas- und Ölheizungen Bürger und Wirtschaft kosten werden.
Demnach rechnet der Bund durch die Vorgabe für die Nutzung von erneuerbaren Energien beim Einbau von neuen Heizungsanlagen bis zum Jahre 2028 mit jährlich rund 9,157 Milliarden Euro. Das geht aus dem Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium an diesem Montag fertiggestellt hat und der dem SPIEGEL vorliegt.
Allerdings rechnet das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) dies mit den Einsparungen gegen, die die neuen Heizungen bringen. Diese sollen über den Zeitraum von 18 Jahren einen Betrag von etwa elf Milliarden Euro bringen. Ab dem Jahr 2029 sollen die Investitionskosten für die Bürgerinnen und Bürger auf rund fünf Milliarden Euro sinken.
Auch für die Wirtschaft beziffert das Ministerium die Kosten. Demnach werden jährlich bis 2028 2,693 Milliarden Euro an Kosten für den Austausch der fossil betriebenen Heizungen fällig. Dem stehen Einsparungen von 8,267 Milliarden Euro entgegen. Die Regierung hat in dem GEG-Entwurf, der die Ergebnisse des Koalitionsausschusses beinhaltet, festgeschrieben, dass ab 2024 neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Dafür kommen laut Gesetzentwurf unter anderem Wärmepumpen und ein Hybrid aus Wärmepumpe und konventioneller Gasheizung oder Pelletheizung sowie Fernwärme und Gasthermen in Frage, die ab dem Jahre 2030 zu mindestens 50 Prozent mit Biomethan oder grünem beziehungsweise blauem Wasserstoff betrieben werden. Beim Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es noch weitere Optionen, etwa eine reine Pelletheizung.
Betroffen sind von dem Gesetz rund 40 Millionen Gas- und Ölheizungen, die in deutschen Haushalten betrieben werden.
Übergangsfristen für kaputte Etagenheizungen
In dem GEG-Entwurf werden auch die Übergangsfristen geregelt, in denen Heizungen ausgetauscht werden müssen. Wichtig ist für Besitzer von Gas-Etagenheizungen, deren Geräte kaputtgehen: Sie müssen sich mit ihrer Hausgemeinschaft zusammentun und gemeinsam eine klimafreundliche Lösung erzielen.
Die kaputte Heizung kann gegen eine gebrauchte konventionelle Gastherme ausgetauscht werden. Diese muss aber innerhalb von drei Jahren durch eine Heizung ersetzt werden, die 65 Prozent erneuerbare Energien verwendet. Für die übrigen Bewohner gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, bis auch sie eine klimafreundliche Heizung eingebaut haben. Eine alternative Lösung wäre, einen Fernwärmeanschluss für das Haus zu beschaffen.
Sozialer Ausgleich noch ungeklärt
Weiterhin ungeklärt ist die Frage, wie der Austausch von Heizungen, die kaputtgegangen sind, sozial abgefedert werden soll. Dies beantwortet der GEG-Entwurf nicht. Dies soll nach Auskunft der Bundesregierung in den nächsten zwei Wochen geklärt werden, in dem sich die Verbände zu dem Gesetz äußern können.
Keinen Handlungsbedarf haben zunächst Bürgerinnen und Bürger, deren Heizung nicht kaputt geht. Sie müssen die konventionellen Geräte nicht austauschen. Eine entsprechende Pflicht nach 30 Jahren, so wie es ursprüngliche Entwürfe des GEG vorgesehen haben, besteht nicht.