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Sperrstunde in Berlin: Thomas Oppermann kritisiert Corona-Politik von Bund und Ländern

October 16
20:57 2020
Livestream aus einem Berliner Klub: Im Bundestag wächst der Unmut darüber, dass das Parlament ignoriert wird, wenn es um Corona-Schutz geht Icon: vergrößern

Livestream aus einem Berliner Klub: Im Bundestag wächst der Unmut darüber, dass das Parlament ignoriert wird, wenn es um Corona-Schutz geht

Foto: picture alliance

Gerade mal elf Gaststätten in Berlin waren es, die mit einem Eilantrag gegen die Sperrstunde im Land vor Gericht zogen. An diesem Freitag bekamen sie vorerst recht.

Knapp eine Woche galt die Regelung, dass in Berlin zwischen 23 Uhr abends und sechs Uhr morgens die Restaurants, Bars und Spätis geschlossen haben mussten. Die wurde vom Berliner Verwaltungsgericht nun schon wieder gekippt.

  • Es sei "nicht nachvollziehbar, warum es infektionsschutzrechtlich gerechtfertigt sein sollte, gastronomische Betriebe – die sonst geöffnet haben dürfen – nach 23 Uhr zu schließen", teilte das Gericht mit.

  • Die Neuinfektionen seien auf Privatfeiern zurückzuführen oder auf Ausbrüche in Pflegeheimen. Zudem sei die Sperrstunde für Gaststätten ein "unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit".

  • Das Alkoholverbot soll jedoch vorerst erhalten bleiben.

Der Berliner Senat, also die Landesregierung, kann nach dem Urteil nun noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hieß es vorerst nur, man prüfe nun das weitere Vorgehen.

Das Urteil könnte bundesweite Wirkung entfalten. Dabei hatten ja noch am Mittwochabend Bund und Länder in ihrem Beschluss festgehalten, eine Sperrstunde ab dem Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu empfehlen. Beim Wert von 50 soll sie sogar obligatorisch sein.

Juristischer Streit über das Beherbergungsverbot

Nun stellt sich die Frage, was aus der Regelung wird, wenn auch in den anderen Bundesländern dagegen geklagt wird – wovon auszugehen ist.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zeigte sich dennoch zuversichtlich: Er sieht keine Auswirkungen des Berliner Sperrstundenurteils über die Hauptstadt hinaus. Es handele sich um eine "spezielle Berliner Entscheidung", sagte Laschet. "Wir halten unsere Regelung in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig."

In Baden-Württemberg kippte derweil das Verwaltungsgericht das Beherbergungsverbot des Landes, das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein wiederum hat einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot des Bundeslands abgelehnt.

Bayern reagiert indes vorsorglich: So verkündete die bayerische Staatskanzlei am Freitag, das Beherbergungsverbot solle auslaufen. Anfangs hatte sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch dafür stark gemacht, inzwischen scheint er seine Meinung geändert zu haben.

Der Sperrstunde könnte nun dasselbe Schicksal drohen.

Oppermann fordert Generaldebatte im Bundestag

Aus dem Bundestag kommt nun Kritik am Vorgehen von Bund und Ländern in der Corona-Politik, selbst aus der Regierungskoalition.

So sagte SPD-Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) dem SPIEGEL, er rechne "mit weiteren Gerichtsentscheidungen, die Corona-Maßnahmen aufheben. Der Aktionismus der Landesregierungen produziert wenig durchdachte Einzelmaßnahmen, die entweder gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen."

Nun räche sich, dass der Bundestag bei der Vorbereitung auf die zweite Welle nicht einbezogen und stattdessen "hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt" diskutiert worden sei.

Oppermann weiter: "Wir brauchen eine offene Generaldebatte im Bundestag. Hätte es die gegeben, wäre deutlich geworden, dass es im Parlament keine Mehrheit für ein unspezifisches Beherbergungsverbot gibt." Nur der Bundestag könne "durch eine offene Debatte und eine sorgfältige Abwägung für die notwendige Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen sorgen."

Opposition zunehmend verärgert

Auch in der Opposition wächst der Unmut darüber, dass das Parlament bei den Maßnahmen ignoriert wird. "Die Sperrstundenentscheidung der Berliner Gerichte ist ein weiterer Beleg für undurchdachten Aktionismus", sagt Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, dem SPIEGEL.

"Dass sich diese Fälle häufen, gefährdet das Vertrauen in der Bevölkerung. Solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gehören in die Parlamente, wo sie ordentlich begründet, beraten und geprüft werden können", so Buschmann.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, hat bereits einen Fünfpunkteplan vorbereitet, um das Parlament wieder mitbestimmen zu lassen. "Mit dieser schleichenden Entmachtung von Bundestag und Länderparlamenten muss Schluss gemacht werden", schreibt Korte nach SPIEGEL-Informationen in seinem Positionspapier. Der Plan sieht unter anderem vor, dass sich wöchentlich im Wechsel die Kanzlerin, der Innenminister und der Gesundheitsminister vor das Parlament stellen und ihre Politik erklären.

Aus der Regierung, die etwa die Sperrstunde gerade erst am Mittwoch verabredet hatte, kommen nun verwunderte Reaktionen.

Er bedauere die Gerichtsentscheidung, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts erinnere die Politik daran, dass alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gut begründet werden müssten, sagte er.

Icon: Der Spiegel

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