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Corona in Berlin: Sperrstunde aufgehoben – “Alkoholverbot gilt weiterhin”

October 16
23:06 2020
Polizeikontrolle vor einer Bar in Berlin Icon: vergrößern

Polizeikontrolle vor einer Bar in Berlin

Foto: Christophe Gateau / dpa

Das Wort "Sperrstunde" war in der Partyhauptstadt Berlin bislang ein Fremdwort. Doch in Zeiten von Corona ist vieles anders. Der Berliner Senat hatte aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Es darf dann in der Hauptstadt kein Alkohol mehr verkauft werden, auch nicht an Tankstellen. Halten sich die Betreiber nicht daran, drohen hohe Bußgelder. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Für die von der Pandemie ohnehin gebeutelten Gastronomen ein harter Schlag. Einige Restaurant- und Barbetreiber hatten deshalb einen Eilantrag gegen die Maßnahmen beim Berliner Verwaltungsgericht gestellt. An diesem Freitag gab das Gericht den Klägern – in Teilen – recht, der Berliner Senat scheiterte wiederum mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht.

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting hat die Klage mit auf den Weg gebracht. Im Interview erklärt er, was das für die Barbetreiber und -besucher an diesem Wochenende bedeutet.

SPIEGEL: Herr Härting, wer steckt hinter der Klage gegen die aktuelle Sperrstunde?

Härting: Wir vertreten insgesamt elf Gastronomen, die meisten sind Barbetreiber. Für sie ist es eine besonders empfindliche Maßnahme, wenn sie um 23 Uhr ihre Tür schließen müssen. Gerade in Berlin kommen die meisten Gäste nicht vor 22 Uhr. Da kann man sich ja ausmalen, dass die wirtschaftlichen Einschnitte riesig sind.

SPIEGEL: Was war aus juristischer Sicht Ihr wichtigster Kritikpunkt?

Härting: Damit eine Maßnahme verhältnismäßig ist, muss sie zumindest einen erkennbaren Nutzen haben. Wir haben uns die Begründung des Senats genau angeschaut, aber wir sind schlicht nicht fündig geworden. Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass sich die Besucher von Gaststätten nach 23 Uhr vermehrt anstecken. So schreibt es auch das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung. Das war letztlich auch der Grund, warum die Sperrstunde nun für rechtswidrig erklärt wurde.

SPIEGEL: Aber wo viele Menschen zusammenkommen, können sich besonders viele anstecken.

Härting: Das Robert Koch-Institut hat vor etwa zwei Monaten eine Statistik darüber verfasst, welche Ausbruchsherde am gefährlichsten sind. Da liegen Gaststätten nicht mal im unteren Mittelfeld. Aus meiner Sicht sprechen die Fakten derzeit eher gegen die Annahme, dass Gaststätten Orte sind, an denen Menschen sich besonders häufig anstecken.

SPIEGEL: Wo sehen Sie denn Risiken?

Härting: Wo gehen denn die jungen Leute hin, nach 23 Uhr, wenn sie aus der Bar geworfen werden? Da geht doch kaum einer brav nach Hause. Man trifft sich stattdessen auf illegalen Partys in Parks oder in Privatwohnungen. Also an Orten, wo es eines sicher nicht gibt: Hygienekonzepte. Auch in diesem Punkt hat uns das Verwaltungsgericht zugestimmt. Wenn man weiß, wo die eigentlichen Problemzonen liegen, kann man meiner Meinung nach nicht einfach Bars oder Restaurants in den Fokus nehmen, nur weil man die leichter kontrollieren kann.

SPIEGEL: Wie sieht es jetzt konkret für die Barbetreiber aus? Dürfen sämtliche Kneipen Berlins ab jetzt wieder länger öffnen?

Härting: Nein, erst einmal dürfen nur die elf Lokale länger öffnen, die den Eilantrag unterschrieben haben. Für alle anderen gilt noch die Sperrstunde. Ich gehe daher davon aus, dass jetzt Hunderte weitere Eilanträge einzelner Bars und Restaurants beim Verwaltungsgericht einprasseln werden. Der Berliner Senat muss also Farbe bekennen.

SPIEGEL: Die Stadt hat am Nachmittag schon erklärt, dass sie sich juristisch wehren will.

Härting: Aber sie ist damit nicht durchgekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag abgewiesen.

SPIEGEL: Wie sieht es mit dem Alkoholverbot aus – gibt es jetzt ab 23 Uhr nur noch nicht alkoholische Getränke?

Härting: Genau so ist es. Die Sperrstunde fällt zwar weg, aber das Alkoholverbot gilt weiterhin in Bars, Restaurants und Spätis ab 23 Uhr. Dagegen sind wir mit dem Eilantrag auch nicht vorgegangen. Wir haben allerdings bereits Anfragen, auch diese Maßnahme juristisch zu prüfen.

SPIEGEL: Sollten die Gastronomen nicht lieber die Füße still halten? Wenn die Pandemie weiter voranschreitet, haben sie ja auch wenig davon.

Härting: Ich kann die Einwände verstehen. Trotzdem rate ich jedem, sich mal mit ein paar Betroffenen zu unterhalten. Darüber, mit welchem Aufwand die Gastronomen seit Monaten Hygienekonzepte umsetzen und welche Umsatzeinbrüche sie trotzdem gehabt haben. Restaurants und Bars eine solche Schlüsselstellung bei den Corona-Maßnahmen einzuräumen und dadurch so hart abzustrafen, steht in keinem Verhältnis.

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